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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2-2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB  

 
 
36. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 6.3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 03.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/502/2019 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2-2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beschluss über die erneute Offenlage gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1. Über die während der Öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 1 und 2 (vereinfachtes Verfahren) i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Die in der Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen/Ergänzungen des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, werden beschlossen.

3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 - 2. Änderung "Oestrich", Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BBP Nr. IIIA2-2. Änderung Oestrich - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (180 KB)