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Auszug - Bebauungsplan Nr. 0400.2/2 "Am Hundsstrauch", Erkelenz-Golkrath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 0400.2/2 "Am Hundsstrauch", Erkelenz-Golkrath, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
36. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 6.6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 03.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/505/2019 Bebauungsplan Nr. 0400.2/2 "Am Hundsstrauch", Erkelenz-Golkrath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 0400.2/2 "Am Hundsstrauch", Erkelenz-Golkrath, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0400.2/2 „Am Hundsstrauch“, Erkelenz-Golkrath, wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 0400.2/2 „Am Hundsstrauch“, Erkelenz-Golkrath, zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0400.2/2 „Am Hundsstrauch“, Erkelenz-Golkrath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Golkrath ist zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig