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Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0400.2/2 „Am Hundsstrauch“, Erkelenz-Golkrath, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 0400.2/2 „Am Hundsstrauch“, Erkelenz-Golkrath, zu erarbeiten. 3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0400.2/2 „Am Hundsstrauch“, Erkelenz-Golkrath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Golkrath ist zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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