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Vorlage - A 61/484/2019  

 
 
Betreff: 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Braunkohlenausschuss Vorberatung
29.10.2019 
7. Sitzung des Braunkohlenausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
03.12.2019 
36. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.12.2019 
34. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
11.12.2019 
31. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_4.Änd.u.Erw. BBP XXII_Anlage Geltungsbereich  

Tatbestand:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, liegt im Norden der Stadt Erkelenz, nordöstlich des Umsiedlungsstandortes Borschemich, südlich von Rath-Anhoven (Stadt Wegberg) und westlich von Mennekrath. Im Westen verläuft die Bundesstraße 57 in ca. 250 m, im Osten die Bahnlinie Aachen-Mönchengladbach in ca. 450 m bzw. die Autobahn A 46 in ca. 550 m Entfernung. Zwischen dem Plangebiet und Borschemich (neu) liegt das Wasserwerk Mennekrath.

Der Planbereich der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, liegt zwischen dem Umsiedlungsstandort und dem Ortsteil Mennekrath und schließt östlich an den Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. XXII an.

Der Bebauungsplan Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, erlangte seine Rechtskraft am 22.01.2016.

Mit der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird das Ziel verfolgt, landwirtschaftlichen Betrieben die Teilnahme an der gemeinsamen Umsiedlung zu ermöglich. Hierzu ist das Grundstücksangebot anzupassen und der Bebauungsplan in seinem Gelungsbereich zu erweiteren.

 

Im Zuge der Aufstellung des Braunkohleplanes Umsiedlung wurden in der Haushaltsbefragung für die Angaben der Sozialverträglichkeit 2011 und 2013 insgesamt 14 Befragte aus den Orten Keyenberg, Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und Berverath der Kategorie „landwirtschaftlicher Betrieb“ (Neben- und Haupterwerb) zugeordnet.

Befragungen zu geplanten Fortführungen von Betrieben im Umsiedlungsstandort führten zu dem Ergebnis, dass für 3 Landwirte eine Entscheidung noch offen und für weitere 3 Landwirte sowie die landwirtschaftlichen Unternehmungen eine Teilnahme  an der gemeinsamen Umsiedlung ausgeschlossen war.

 

Wie im Braunkohlenplan in der Erläuterung zu Ziel 3 in Kapitel 2.2 dargelegt, wurden für wohnverträgliche landwirtschaftliche Betriebe im Umsiedlungsstandort Flächen für 8 Hofstellen mit einer Größe von jeweils ca. 3.000 m² vorgesehen.

 

Zwischenzeitlich haben sich mehrere landwirtschaftliche sowie landwirtschaftsnahe Betriebe abweichend von ihrer damaligen Planung für eine Ansiedlung am Umsiedlungsstandort entschieden.

 

Die bestehenden Flächenangebote am Umsiedlungsstandort sind aufgrund Anzahl, Flächengröße sowie aufgrund des Immissionsschutzes eingeschränkter Möglichkeit der Tierhaltung nach Angaben des Bergbautreibenden der RWE Power AG nicht ausreichend.

 

Der Bergbautreibende RWE Power AG hat daher zwischen dem Umsiedlungsstandort und dem Ortsteil Mennekrath landwirtschaftliche Flächen erworben, die östlich an den Umsiedlungsstandort angrenzen. Auf  rd. 12 ha Flächen soll ein weiteres Grundstücksangebot geschaffen werden, dass  Raum für 6 bis 7 Hofstellen sowie hofnahe Flächen für Ackerland und Weiden bietet.

 

Mit der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsiedlung der landwirtschaftlichen Betriebe geschaffen werden. Hierzu ist ein Dorfgebiet (MD) in dem zu erweiternden Bebauungsplan festzusetzen.

 

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Flächen für die Landwirtschaft dar. Mit der Festsetzung eines Dorfgebietes im Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu ändern.

 

In der Sitzung soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, gefasst und die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes beauftragt, sowie der Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß  § 3 Abs. 1 und  § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden.

Die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 und 4 Abs. 1 BauGB sind zu beteiligen sowie der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich zu hören.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat):

1.      Die Aufstellung der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

 2.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

 3. Über den Entwurf der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/ Borschemich ist zu beteiligen.“                                                                                             


Finanzielle Auswirkungen:

Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und RWE Power sichergestellt.


Anlage:

4. Änd. BBP XXII_Anlage_Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_4.Änd.u.Erw. BBP XXII_Anlage Geltungsbereich (930 KB)