Bürgerinformationssystem
Amtsleiter Fauck präsentiert Bilder des beweglichen Bodendenkmals und wirbt für die Eintragung. Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Der Hauptportalbogen der alten Immerather Kirche von 1767 ist ein bewegliches Bodendenkmal im Sinne von § 2 Abs 5 Denkmalschutzgesetz NRW. An der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse, weil das Bodendenkmal bedeutend für die Geschichte des Menschen, seiner Religionsausübung und der ländlichen Siedlungen allgemein ist. Für die Erhaltung liegen wissenschaftliche Gründe vor. Aus diesem Grund ist der Hauptportalbogen der alten Immerather Kirche von 1767 als ein bewegliches Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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