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Vorlage - A 61/483/2019  

 
 
Betreff: 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Braunkohlenausschuss Vorberatung
29.10.2019 
7. Sitzung des Braunkohlenausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
03.12.2019 
36. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
05.12.2019 
34. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
11.12.2019 
31. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_31_Änd_FNP_KKUOB_Anlage_Geltungsbereich  

Tatbestand:

Ziel und Zweck der 31. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Gemischten Bauflächen im Bereich zwischen dem Umsiedlungsstandort und dem Ortsteil Mennekrath am östlichen Ortsrand des Umsiedlungsstandortes Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath, Erkelenz-Mitte.

 

Die bestehenden Flächenangebote am Umsiedlungsstandort sind aufgrund Anzahl, Flächengröße sowie aufgrund des Immissionsschutzes eingeschränkter Möglichkeit der Tierhaltung nach Angaben des Bergbautreibenden der RWE Power AG für die Umsiedlung landwirtschaftlicher Betriebe nicht ausreichend.

 

Der Bergbautreibende RWE Power AG hat daher zwischen dem Umsiedlungsstandort und dem Ortsteil Mennekrath landwirtschaftliche Flächen erworben, die östlich an den Umsiedlungsstandort angrenzen. Auf  rd. 12 ha Flächen soll ein weiteres Grundstücksangebot für umzusiedelnde landwirtschaftliche Betriebe geschaffen werden, dass  Raum für 6 bis 7 Hofstellen sowie hofnahe Flächen für Ackerland und Weiden bietet.

 

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mit der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, im Parallelverfahren geschaffen werden. Hierzu ist im Flächennutzungsplan die Darstellung von Gemischten Bauflächen erforderlich.

 

Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB, § 34 LPIG). Zur Vorbereitung der Anfrage gemäß § 34 LPLG wurde die Planung mit der Bezirksregierung Köln bereits erörtert, eine Anfrage nach § 34 LPLG ist kurzfristig zu stellen.

 

In der Sitzung soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Aufstellungsbeschluss für die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, gefasst und die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Entwurfes der Änderung des Flächennutzungsplanes  beauftragt, sowie der Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß  § 3 Abs. 1 und  § 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden.

Die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 und 4 Abs. 1 BauGB sind zu beteiligen sowie der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich zu hören.

 

 

Aspekte Stadtmarketing/ Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat) :

1. Die Aufstellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg/Kuckum/Unter-/ Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

 2.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich,   Berverath), Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

 3. Über den Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemischte Bauflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich ist zu beteiligen.“                                                                                             

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Übersicht über den Geltungsbereich der 31.  Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gemeinbedarfsflächen Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_31_Änd_FNP_KKUOB_Anlage_Geltungsbereich (931 KB)