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Vorlage - A 66/398/2019  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 07.11.2019
hier: Antrag auf Weiterentwicklung des Straßenraums für den Rad- und Fußgängerverkehr am Knotenpunkt Kreisverkehr Aachener Straße/Gewerbestraße Süd
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
03.12.2019 
36. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 07.11.2019  

Tatbestand:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt mit Datum vom 07.11.2019 nachfolgenden  Antrag:

„Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Alternativen bestehen, den Straßenraum am Kreisverkehr / Kreuzung Aachener Straße / Gewerbestr. Süd derart für Rad- und Fußgängerverkehre weiterzuentwickeln, dass eine sichere Möglichkeit entsteht, die Gewerbeeinheiten an der Paul-Rüttchen-Straße zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen.“

 

Als Begründung wird i. W. angeführt, dass der Fußgänger keine sichere Möglichkeit habe, den Kreisverkehr zu überqueren. Man könne lediglich nach „Rast“ in der Straßenbegrünung einen günstigen Straßenübertritt abwarten. Als Radfahrer müsse man den Kreisverkehr nutzen. Weiter angeführt wird die Nähe zum Gewerbegebiet, der Autobahn A 46, den daraus resultierenden LKW-Verkehren und dem davon ausgehenden Sicherheitsrisiko für Querungen von Fußgängern und Radfahrern.

 

Hierzu ist festzustellen:

 

Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. VII / D „Carl-Benz-Straße Süd“ wurde die Grundlage für die Umnutzung des Gebietes geschaffen. Durch einen Investor sollten dabei die nördlich der Kreisverkehrsanbindung gelegenen Flächen für unterschiedliche Gewerbeansiedlungen erschlossen werden. Zum Umfang der Erschließung durch den Investor gehörte auch die Bereitstellung der inneren Erschließung des Gebietes bestehend aus Fahrstraßen und Gehwegen. Die Möglichkeit der Einrichtung einer Querungshilfe auf der Aachener Straße in Höhe des LIDL-Marktes ist seinerzeit mit dem Investor abgestimmt worden.

 

Mit Bekanntwerden der Insolvenz des Investors konnte die Herstellung der inneren Erschließung nicht mehr vollendet werden.

 

Derzeit ist die Fortführung des Fußgängers ab Verlassen der öffentlichen Verkehrsflächen in Richtung Gewerbegebiet nicht gesichert, da hier noch keine entsprechenden Gehwege erstellt wurden. Des Weiteren ist das Gebiet aktuell noch mit einer Zaunanlage umschlossen.  Eine sinnvoll nutzbare Querungshilfe kann daher erst mit Fortgang der Erschließungsarbeiten auf den Gewerbeflächen eingerichtet werden.

 

Weitere sinnvolle Planungsalternativen dazu sind nach Prüfung auf Grund der vorhandenen Grundstücksverhältnisse auch nicht möglich, so dass bis zur Klärung der Situation ggfls. mit einem neuen Eigentümer gewartet werden muss. Unter Bezugnahme auf die geschilderte, sicherlich auch aus Sicht der Verwaltung unbefriedigende Situation, besteht natürlich auch die Möglichkeit bereits im Bereich der Carl-Benz-Straße fußläufig oder mit dem Fahrrad die Aachener Straße zu queren um auf das Gelände des Obi-Marktes zu gelangen.

 

Die Verwaltung hat somit bereits dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entsprochen. 


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

„Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Alternativen bestehen, den Straßenraum am Kreisverkehr / Kreuzung Aachener Straße / Gewerbestr. Süd derart für Rad- und Fußgängerverkehre weiterzuentwickeln, dass eine sichere Möglichkeit entsteht, die Gewerbeeinheiten an der Paul-Rüttchen-Straße zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen.“


 


Anlage:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.11.2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 07.11.2019 (562 KB)