Beschlussentwurf:
„Die 1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der
Stadt Erkelenz zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 07. November 2008
wird hiermit beschlossen.
Die Änderungssatzung beinhaltet folgende Änderungen:
1. Der bisherige § 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Diese Satzung gilt für die Durchführung von
Bürgerentscheiden sowie von Ratsbürgerentscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 2 der
Gemeindeordnung NRW ausschließlich per Briefabstimmung im Gebiet der Stadt
Erkelenz (Abstimmungsgebiet).“
2. Der bisherige § 7 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Spätestens am Tag bevor das Abstimmungsverzeichnis zur
Einsichtnahme bereitgehalten wird, benachrichtigt der Bürgermeister bzw. die
Bürgermeisterin die Stimmberechtigten, die in das Abstimmungsverzeichnis
eingetragen sind, über den Gegenstand des Bürgerentscheids, die Regeln für die
Teilnahme an der Abstimmung sowie den Abstimmtag.“
3. Die Änderungen der 1. Änderungssatzung treten am Tag nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft.“