Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/097/2009  

 
 
Betreff: Bildung eines Wahlprüfungsausschusses und Wahlen hierzu
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
28.10.2009 
1. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

Abgeleitet aus § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz hat der Rat unverzüglich einen Wahlprüfungsausschuss für die Kommunalwahlen zu bilden.

 

Diesem Wahlprüfungsausschuss obliegt die Vorprüfung über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl. Der Wahlprüfungsausschuss fasst hierzu einen empfehlenden Beschluss an den Rat für dessen nächste Sitzung.

 

Das Verfahren zur Bildung des Wahlprüfungsausschusses und die Benennung des Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden folgt den generellen Bestimmungen der Gemeindeordnung bezüglich der Bildung der anderen Ratsausschüsse.

 

Der Wahlprüfungsausschuss bestand in der Wahlperiode 2004/2009 aus 15 Ratsmitgliedern.

 

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer.

 

Beschlussentwurf:

 

Beschlussentwurf:

„Der Wahlprüfungsausschuss soll aus ………. Mitgliedern bestehen.

 

Bei der Abstimmung über die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses entfallen auf die Vorschlagliste der

 

 

 

 

FRAKTION/LISTE

STIMMEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren

Hare-Niemeyer entfallen auf den Wahlvorschlag der

 

FRAKTION/LISTE

SITZ/E

STELLV. SITZE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Danach sind folgende Personen aus den Wahlvorschlägen zu Mitgliedern gewählt:

 

MITGLIED

PERSOENLICHER STELLVERTRETER

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine