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Auszug - Wahl der Stellvertreter bzw. der Stellvertreterinnen des Bürgermeisters gemäß § 67 GO NRW  

 
 
1. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 28.10.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 10/095/2009 Wahl der Stellvertreter bzw. der Stellvertreterinnen des Bürgermeisters gemäß § 67 GO NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen erklärt, dass der Rat im ersten Schritt festlegen müsse, wie viele Stellvertreter bzw

Bürgermeister Jansen erklärt, dass der Rat im ersten Schritt festlegen müsse, wie viele Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen des Bürgermeisters gewählt werden sollten. Nach dem Gesetz müssten es mindestens zwei sein.

 

Anschließend sei nach § 67 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) so zu verfahren, dass der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Bürgermeisters wähle.

 

Bei der Wahl der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters werde nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei seien die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Erster Stellvertreter/in des Bürgermeisters sei, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages stehe, auf den die erste Höchstzahl entfalle. Zweiter Stellvertreter/in sei, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages stehe, auf den die zweite Höchstzahl entfalle.

 

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleicher Höchstzahl finde eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit entscheide das vom Bürgermeister zu ziehende Los. Wenn ein gewählter Bewerber die Wahl nicht annehme, so sei gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlages stehe. Sei ein Wahlvorschlag erschöpft, trete an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.

 

Bürgermeister Jansen lässt darüber abstimmen, ob wieder zwei Stellvertreter/Stellvertreterinnen des Bürgermeisters gewählt werden sollten.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Da die Wahl der stellv. Bürgermeister ohne Aussprache und geheim durchzuführen seien, bittet Bürgermeister Jansen, Stimmenzähler zu benennen.

 

Ratsfrau Schaaf und Ratsfrau Stolzenberger werden anschließend einstimmig zu Stimmenzählern bestellt.

 

Bürgermeister Jansen bittet dann, Vorschläge zur Wahl der stellv. Bürgermeister zu machen.

 

Daraufhin schlägt Fraktionsvorsitzender Merkens für CDU/SPD/Freie Wähler als Wahlvorschlag in der Reihenfolge Ratsfrau Wolters und Ratsherrn von der Forst vor.

 

Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen schlägt für Bündnis 90/Die Grünen/FDP/Bürgerpartei Ratsfrau Honold-Ziegahn vor.

 

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Die Wahl der stellv. Bürgermeister wird anschließend in einem Wahlgang nach namentlichem Aufruf der einzelnen Mitglieder des Rates in alphabetischer Reihenfolge in geheimer Abstimmung vollzogen. Anschließend wird durch die beiden Stimmenzähler, Ratsfrau Schaaf und Ratsfrau Stolzenberger, mit der Auszählung begonnen. Nach Aushlung der Stimmen entfallen von 50 gültigen Stimmzetteln auf:

 

Wahlvorschlag A:                            Ratsfrau Wolters                                          31 Stimmen       

                                                        Ratsherr von der Forst

 

Wahlvorschlag B:                            Ratsfrau Honold-Ziegahn                            19 Stimmen

 

Nach dieser Auszählung und Zuteilung der Höchstzahlen auf die beiden Wahlvorschläge stellt Bürgermeister Jansen fest, dass zu stellv. Bürgermeistern gewählt sind:

 

Ratsfrau Wolters                                                                                    1. stellv. Bürgermeisterin

Ratsfrau Honold-Ziegahn                                                                      2. stellv. Bürgermeisterin

 

Bürgermeister Jansen fragt beide Bewerberinnen in dieser Reihenfolge, ob sie die Wahl annehmen würden, was von beiden bejaht wird. Beide bedanken sich für das ihnen entgegengebrachte Vertrauen.

 

Bürgermeister Jansen überreicht den gewählten Bewerberinnen Blumensträuße.

Beschluss: