Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/096/2009  

 
 
Betreff: Benennung der Ausschussvorsitzenden bzw. Durchführung des Zugreifverfahrens
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
28.10.2009 
1. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt

Tatbestand:

Tatbestand:

Im § 58 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW heißt es:

 

„Haben sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitgliedern. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. …“

 

Anmerkung: Der Bürgermeister ist ‚geborener Vorsitzender’ des Hauptausschusses (§ 57 Abs. 3 GO NRW). Sein/e Stellvertreter als Vorsitzende/r des Hauptausschusses wird/werden vom Hauptausschuss aus dessen Mitte gewählt. – Der Hauptausschussvorsitz wird beim Zugreifverfahren nicht angerechnet.

 

 

Tabelle der Höchstzahlen der einzelnen Fraktionen

 

Sitzzahl dividiert durch …

CDU

SPD

B 90/Grüne

FDP

Bürgerpartei

FW UWG

 

 

Rang

 

Rang

 

R          Rang

 

Rang

 

Rang

 

Rang

1

 

21,0000

01

8,0000

03/04

(Los)

8,0000

03/04

(Los)

5,0000

07

4,0000

09/10/11

(Los)

2,0000

 

2

 

10,5000

02

4,0000

09/10/11

(Los)

4,0000

09/10/11

(Los)

2,5000

17

2,0000

 

1,0000

 

3

 

  7,0000

05

2,6666

14/15

(Los)

2,6666

14/15

(Los)

1,6666

 

1,3333

 

0,6666

 

4

 

  5,2500

06

2,0000

 

2,0000

 

1,2500

 

1,0000

 

0,5000

 

5

 

  4,2000

08

1,6000

 

1,6000

 

1,0000

 

0,8000

 

0,4000

 

6

 

  3,5000

12

1,3333

 

1,3333

 

0,8333

 

0,6666

 

0,3333

 

7

 

  3,0000

13

1,1428

 

1,1428

 

0,7142

 

0,5714

 

0,2857

 

8

 

  2,6250

16

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9

 

  2,3333

18

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10

 

  2,1000

19

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuzugreifen ist auf die nachfolgend genannten Ausschussvorsitze / stv. Ausschussvorsitze:

 

Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Vorsitzende(r):

Stellv. Vorsitzende(r):

 

 

 

Bau- und Betriebsausschuss

Vorsitzende(r):

Stellv. Vorsitzende(r):

 

 

 

Schulausschuss

Vorsitzende(r):

Stellv. Vorsitzende(r):

 

 

 

Braunkohlenausschuss

Vorsitzende(r):

Stellv. Vorsitzende(r):

 

 

 

Ausschuss für Umweltschutz und Soziales

Vorsitzende(r):

Stellv. Vorsitzende(r):

 

 

 

Ausschuss für Kultur und Sport

Vorsitzende(r):

Stellv. Vorsitzende(r):

 

 

 

Wahlprüfungsausschuss

Vorsitzende(r):

Stellv. Vorsitzende(r):

 

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss

Vorsitzende(r):

Stellv. Vorsitzende(r):

 

 

 

Ausschuss für Senioren

Vorsitzende(r):

Stellv. Vorsitzende(r):

 

 

 

Personalausschuss

Vorsitzende(r):

Stellv. Vorsitzende(r):

 

 

 

Partnerschaftskomitee (kein Ratsausschuss)

Vorsitzende(r):

Stellv. Vorsitzende(r):