„Haben sich die
Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird dieser
Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen
die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen
angehörenden stimmberechtigten Ratsmitgliedern. Soweit eine Einigung nicht
zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge
der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der
Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich
zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der
Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren
Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die
Vorsitzenden. …“
Anmerkung: Der Bürgermeister ist ‚geborener
Vorsitzender’ des Hauptausschusses (§ 57 Abs. 3 GO NRW). Sein/e
Stellvertreter als Vorsitzende/r des Hauptausschusses wird/werden vom
Hauptausschuss aus dessen Mitte gewählt. – Der Hauptausschussvorsitz wird
beim Zugreifverfahren nicht angerechnet.
Tabelle der
Höchstzahlen der einzelnen Fraktionen
Sitzzahl dividiert durch …
CDU
SPD
B 90/Grüne
FDP
Bürgerpartei
FW UWG
Rang
Rang
RRang
Rang
Rang
Rang
1
21,0000
01
8,0000
03/04
(Los)
8,0000
03/04
(Los)
5,0000
07
4,0000
09/10/11
(Los)
2,0000
2
10,5000
02
4,0000
09/10/11
(Los)
4,0000
09/10/11
(Los)
2,5000
17
2,0000
1,0000
3
7,0000
05
2,6666
14/15
(Los)
2,6666
14/15
(Los)
1,6666
1,3333
0,6666
4
5,2500
06
2,0000
2,0000
1,2500
1,0000
0,5000
5
4,2000
08
1,6000
1,6000
1,0000
0,8000
0,4000
6
3,5000
12
1,3333
1,3333
0,8333
0,6666
0,3333
7
3,0000
13
1,1428
1,1428
0,7142
0,5714
0,2857
8
2,6250
16
9
2,3333
18
10
2,1000
19
Zuzugreifen ist auf die nachfolgend genannten
Ausschussvorsitze / stv. Ausschussvorsitze:
Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung