Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 14 Buchst. c) der Satzung der Hermann-Josef-Stiftung nehmen zwei Vertreter des Rates der Stadt Erkelenz an den Sitzungen des Kuratoriums beratend teil. Bisher waren als Vertreter Ratsherr Steingießer und Ratsherr Mathissen, H. hierfür benannt. Der Bürgermeister ist gemäß § 6 Abs. 1 Buchst. a) der Stiftungssatzung Vorsitzender dieses Gremiums. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer. Hierzu liegen Besetzungslisten vor. Beschlussentwurf: „Bei der Abstimmung über die Wahl der zwei Mitglieder für das Kuratorium der Hermann-Josef-Stiftung entfallen auf die Vorschlagsliste der
Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer entfallen auf den Wahlvorschlag der
Danach sind folgende Personen aus den Wahlvorschlägen zu Mitgliedern gewählt:
.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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