Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in der derzeit aktuellen Fassung ist es zwingend erforderlich, über die vom Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen. Die Niederschriften werden gemäß Gesetz vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer bzw. einer vom Rat zu bestellenden Schriftführerin unterzeichnet. Um nicht in jeder Sitzung einen erneuten diesbezüglichen Beschluss herbeiführen zu müssen, wird empfohlen, die bisherigen Schriftführer
als Schriftführer für die Sitzungen des Rates, und zwar bis auf weiteres, zu bestellen. Beschlussentwurf: „Hiermit bestellt der Rat der Stadt Erkelenz, und zwar bis auf weiteres, für die Niederschriften über die Sitzungen des Rates nachfolgend benannte Schriftführer/Schriftführerinnen: 1. Verwaltungsangestellte Ulrike Hoeren, 2. Stadtamtsrat Hans Bongartz, 3. Stadtoberverwaltungsrat Heinz-Josef Lenzen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||