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Vorlage - A 10/098/2009  

 
 
Betreff: Bestellung von Vertreter(innen) des Schulträgers in die erweiterten Schulkonferenzen zur Wahl von Schulleitern bzw. Schulleiterinnen
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
28.10.2009 
1. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

Aufgrund von § 61 SchulG  soll, wie bisher, der Bürgermeister oder ein von ihm im konkreten Fall zu beauftragender Vertreter/beauftragte Vertreterin als stimmberechtigtes Mitglied in die Schulkonferenzen entsandt werden.

 

Ferner können drei beratende Mitglieder – und in deren Folge drei stellvertretende beratende Mitglieder – aus der Politik in die Schulkonferenzen entsandt werden.

 

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer.

 

Für die drei beratenden und stellvertretenden beratenden Mitglieder wären Besetzungsvorschläge zu machen.

 

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Bei der Abstimmung über die Wahl der drei Mitglieder für die Schulkonferenz entfallen auf die Vorschlagsliste der

 

FRAKTION/LISTE

STIMMEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren

Hare-Niemeyer entfallen auf den Wahlvorschlag der

 

FRAKTION/LISTE

SITZ/E

STELLV. SITZE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Danach sind folgende Personen aus den Wahlvorschlägen zu Mitgliedern gewählt:

 

MITGLIED

PERSOENLICHER STELLVERTRETER

 

 

 

 

 

 

.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine