Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Aufgrund von § 61 SchulG soll, wie bisher, der Bürgermeister oder ein von ihm im konkreten Fall zu beauftragender Vertreter/beauftragte Vertreterin als stimmberechtigtes Mitglied in die Schulkonferenzen entsandt werden. Ferner können drei beratende Mitglieder – und in deren Folge drei stellvertretende beratende Mitglieder – aus der Politik in die Schulkonferenzen entsandt werden. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer. Für die drei beratenden und stellvertretenden beratenden Mitglieder wären Besetzungsvorschläge zu machen. Beschlussentwurf: „Bei der Abstimmung über die Wahl der drei Mitglieder für die Schulkonferenz entfallen auf die Vorschlagsliste der
Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer entfallen auf den Wahlvorschlag der
Danach sind folgende Personen aus den Wahlvorschlägen zu Mitgliedern gewählt:
.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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