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Vorlage - A 10/124/2009  

 
 
Betreff: Bestellung von Mitgliedern für die Kindergartenräte in den städt. Kindergärten
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
28.10.2009 
1. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Nach der Neuwahl des Rates ist auch eine Neubenennung der Trägervertreter in den Räten der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Erkelenz erforderlich. Diese können Mitglieder des Rates oder andere Vertreter sein.

 

Gemäß den Geschäftsordnungen der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder entspricht die Anzahl der durch den Rat der Stadt zu benennenden Trägervertretern der Anzahl der in diesem Mitwirkungsgremium vertretenen Elternratsmitglieder.

 

Für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder ergibt sich daraus folgende Anzahl von Trägervertretern:

 

Für folgende städtische Kindergärten trifft dies zu:

 

Kindergarten „Adolf-Kolping-Hof“:                          4 Mitglieder, 4 Stellvertreter

Kindergarten „Am Hagelkreuz“:                                           4 Mitglieder, 4 Stellvertreter

Kindergarten Westpromenade (einschl. Hortgruppen):4 Mitglieder, 4 Stellvertreter

Kindergarten Bauxhof:                                                          2 Mitglieder, 2 Stellvertreter

Kindergarten Buscherhof:                                                    2 Mitglieder, 2 Stellvertreter

Kindergarten Gerderath:                                                      3 Mitglieder, 3 Stellvertreter

Kindergarten Granterath:                                                     2 Mitglieder, 2 Stellvertreter

Kindergarten Immerath:                                                        2 Mitglieder, 2 Stellvertreter

Kindergarten Kückhoven:                                                     2 Mitglieder, 2 Stellvertreter

Kindergarten Hetzerath:                                                       2 Mitglieder, 2 Stellvertreter

Kindergarten Lövenich:                                                        2 Mitglieder, 2 Stellvertreter

Kindergarten Venrath:                                                          1 Mitglied,    1 Stellvertreter

 

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Bei der Abstimmung über die Wahl der Mitglieder für die Kindergartenräte nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer werden in die einzelnen Einrichtungen folgende Vertreter des Rates gewählt:

Kindergartenräte

Mitglieder

 

Persönliche Vertretung

Adolf-Kolping-Hof

01.

 

02.

 

03.

 

04.

 

Am Hagelkreuz

01.

 

02.

 

03.

 

04.

 

Westpromenade

01.

 

02.

 

03.

 

04.

 

Bauxhof

01.

 

02.

 

Buscherhof

01.

 

02.

 

Gerderath

01.

 

02.

 

03.

 

Granterath

01.

 

02.

 

Immerath

01.

 

02.

 

Kückhoven

01.

 

02.

 

Hetzerath

01.

 

02.

 

Lövenich

01.

 

02.

 

Venrath

01.

.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine