Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Nach der Neuwahl des Rates ist auch eine Neubenennung der Trägervertreter in den Räten der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Erkelenz erforderlich. Diese können Mitglieder des Rates oder andere Vertreter sein. Gemäß den Geschäftsordnungen der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder entspricht die Anzahl der durch den Rat der Stadt zu benennenden Trägervertretern der Anzahl der in diesem Mitwirkungsgremium vertretenen Elternratsmitglieder. Für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder ergibt sich daraus folgende Anzahl von Trägervertretern: Für folgende städtische Kindergärten trifft dies zu: Kindergarten „Adolf-Kolping-Hof“: 4 Mitglieder, 4 Stellvertreter Kindergarten „Am Hagelkreuz“: 4 Mitglieder, 4 Stellvertreter Kindergarten Westpromenade (einschl. Hortgruppen):4 Mitglieder, 4 Stellvertreter Kindergarten Bauxhof: 2 Mitglieder, 2 Stellvertreter Kindergarten Buscherhof: 2 Mitglieder, 2 Stellvertreter Kindergarten Gerderath: 3 Mitglieder, 3 Stellvertreter Kindergarten Granterath: 2 Mitglieder, 2 Stellvertreter Kindergarten Immerath: 2 Mitglieder, 2 Stellvertreter Kindergarten Kückhoven: 2 Mitglieder, 2 Stellvertreter Kindergarten Hetzerath: 2 Mitglieder, 2 Stellvertreter Kindergarten Lövenich: 2 Mitglieder, 2 Stellvertreter Kindergarten Venrath: 1 Mitglied, 1 Stellvertreter Beschlussentwurf: „Bei der Abstimmung über die Wahl der Mitglieder für die Kindergartenräte nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer werden in die einzelnen Einrichtungen folgende Vertreter des Rates gewählt: Kindergartenräte
Finanzielle Auswirkungen: keine |
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