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Tatbestand: Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Erkelenz gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich der Vorsitzenden/des Vorsitzenden und mindestens 7 beratende Mitglieder an. Die stimmberechtigten Mitglieder werden für die Dauer der anstehenden Legislaturperiode durch den Rat gewählt. Nach § 71 „Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)“ gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder an: 1. mit 3/5 des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind, 2. mit 2/5 des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des örtlichen Jugendhilfeträgers wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vom Rat gewählt werden. Das bedeutet, dass durch den neu gebildeten Rat der Stadt Erkelenz 9 stimmberechtigte Mitglieder zu bestellen sind, die entweder dem Rat selbst angehören oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer sind. Daneben sind 6 weitere stimmberechtigte Mitglieder zu bestellen, die durch die im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vorgeschlagen wurden. Beratende Mitglieder im Sinne des § 58 (1) GO NW können dem Jugendhilfeausschuss nicht angehören Die Wahl der neuen Mitglieder und persönlichen Stellvertreter erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer. Hierzu liegen Besetzungslisten vor. Beschlussentwurf: „Bei der Abstimmung über die Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses entfallen auf die Vorschlagsliste der
Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer entfallen auf den Wahlvorschlag der
Danach sind folgende Personen aus den Wahlvorschlägen zu Mitgliedern bzw. persön- lichen Stellvertretern gewählt:
Vorschläge für die Jugendverbände Von den Jugendverbänden sind entsprechend 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter zu bestellen. Es liegen Vorschläge von Jugendverbänden vor, so dass zu entscheiden ist, welche in den Jugendhilfeausschuss bestellt werden. Vorschläge für die freien Verbände der Jugendhilfe Von diesen Vereinigungen sind 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter zu bestellen. Es liegen Vorschläge von Verbänden vor, so dass zu entscheiden ist, welche in den Jugendhilfeausschuss bestellt werden. Bestellung weiterer beratender Mitglieder Nach § 4 Abs. 3 der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss ohne Beschlussfassung Mitglieder aus folgenden Gremien an: Amtsgericht Erkelenz, Kath. Kirche, Kreispolizeibehörde Heinsberg, Arbeitsverwaltung, Schulen aus dem Konferenzbezirk der Schulleiter der Stadt Erkelenz, Bürgermeister der Stadt Erkelenz, Jugendamtsleiter der Stadt Erkelenz.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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