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Vorlage - A 10/122/2009  

 
 
Betreff: Wahl von Mitgliedern für den Jugendhilfeausschuss
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
28.10.2009 
1. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Erkelenz gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich der Vorsitzenden/des Vorsitzenden und mindestens 7 beratende Mitglieder an. Die stimmberechtigten Mitglieder werden für die Dauer der anstehenden Legislaturperiode durch den Rat gewählt.

 

Nach § 71 „Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)“ gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mitglieder an:

 

1.         mit 3/5 des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,

 

2.         mit 2/5 des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des örtlichen Jugendhilfeträgers wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vom Rat gewählt werden.

 

Das bedeutet, dass durch den neu gebildeten Rat der Stadt Erkelenz 9 stimmberechtigte Mitglieder zu bestellen sind, die entweder dem Rat selbst angehören oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer sind.

 

Daneben sind 6 weitere stimmberechtigte Mitglieder zu bestellen, die durch die im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vorgeschlagen wurden.

 

Beratende Mitglieder im Sinne des § 58 (1) GO NW können dem Jugendhilfeausschuss nicht angehören

 

 

Die Wahl der neuen Mitglieder und persönlichen Stellvertreter erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer.

 

Hierzu liegen Besetzungslisten vor.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Bei der Abstimmung über die Wahl der  Mitglieder des Jugendhilfeausschusses entfallen auf die Vorschlagsliste der

 

FRAKTION/PARTEI

STIMMEN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach der Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren

Hare-Niemeyer entfallen auf den Wahlvorschlag der

 

FRAKTION/PARTEI

SITZ/E

STELLV. SITZE

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Danach sind folgende Personen aus den Wahlvorschlägen zu Mitgliedern bzw. persön-

lichen Stellvertretern gewählt:

 

MITGLIED

PERSOENLICHER STELLVERTRETER

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorschläge für die Jugendverbände

 

Von den Jugendverbänden sind entsprechend 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter zu bestellen. Es liegen Vorschläge von Jugendverbänden vor, so dass zu entscheiden ist, welche in den Jugendhilfeausschuss bestellt werden.

Vorschläge für die freien Verbände der Jugendhilfe       

 

Von diesen Vereinigungen sind 3 Mitglieder und 3 Stellvertreter zu bestellen. Es liegen Vorschläge von Verbänden vor, so dass zu entscheiden ist, welche in den Jugendhilfeausschuss bestellt werden.

 

Bestellung weiterer beratender Mitglieder

 

Nach § 4 Abs. 3 der Satzung gehören dem Jugendhilfeausschuss ohne Beschlussfassung Mitglieder aus folgenden Gremien an:

 

Amtsgericht Erkelenz, Kath. Kirche, Kreispolizeibehörde Heinsberg, Arbeitsverwaltung, Schulen aus dem Konferenzbezirk der Schulleiter der Stadt Erkelenz, Bürgermeister der Stadt Erkelenz, Jugendamtsleiter der Stadt Erkelenz.“

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine