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Vorlage - A 10/099/2009  

 
 
Betreff: 1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Erkelenz zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 07. November 2008
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
28.10.2009 
1. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung eines Bürgerentscheids (BürgerentscheidDVO) vom 05. August 2009 hat der Gesetzgeber Änderungen der Durchführungsverordnung beschlossen und in Kraft gesetzt.

 

Für die aktuelle Satzung der Stadt Erkelenz zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 07. November 2008 ergeben sich dadurch die nachfolgend tabellarisch aufgeführten Änderungsnotwendigkeiten.

 

Synoptische Darstellung:

 

Fundstelle in der Satzung

Bisherige Fassung der Satzung

Neue Fassung der Satzung

§ 1

Geltungsbereich

„Diese Satzung gilt für die Durchführung von Bürgerentscheiden ausschließlich per Briefabstimmung im Gebiet der Stadt Erkelenz (Abstimmungsgebiet).“

„Diese Satzung gilt für die Durchführung von Bürgerentscheiden sowie von Ratsbürgerentscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW ausschließlich per Briefabstimmung im Gebiet der Stadt Erkelenz (Abstimmungsgebiet).“

§ 7 Absatz 1

Benachrichtigung der Abstimmungsberechtigten / Bekanntmachung

„Spätestens am Tag vor Beginn der Einsichtsfrist in das Abstimmungsverzeichnis benachrichtigt der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin jeden Abstimmberechtigten bzw. jede Abstimmberechtigte, der bzw. die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist.“

„Spätestens am Tag bevor das Abstimmungsverzeichnis zur Einsichtnahme bereitgehalten wird, benachrichtigt der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin die Stimmberechtigten, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, über den Gegenstand des Bürgerentscheids, die Regeln für die Teilnahme an der Abstimmung sowie den Abstimmtag.“

 

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Die 1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Stadt Erkelenz zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 07. November 2008 wird hiermit beschlossen.

 

Die Änderungssatzung beinhaltet folgende Änderungen:

 

1. Der bisherige § 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

„Diese Satzung gilt für die Durchführung von Bürgerentscheiden sowie von Ratsbürgerentscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW ausschließlich per Briefabstimmung im Gebiet der Stadt Erkelenz (Abstimmungsgebiet).“

 

2. Der bisherige § 7 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

„Spätestens am Tag bevor das Abstimmungsverzeichnis zur Einsichtnahme bereitgehalten wird, benachrichtigt der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin die Stimmberechtigten, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, über den Gegenstand des Bürgerentscheids, die Regeln für die Teilnahme an der Abstimmung sowie den Abstimmtag.“

 

3. Die Änderungen der 1. Änderungssatzung treten am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine