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Tagesordnung - 18. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz  

 
 
Bezeichnung: 18. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz
Datum: Mi, 27.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Information über die 17. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz am 19.12.2007 (öffentlicher Teil)      
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 5. Sitzung des Schulausschusses am 17. Dezember 2007      
Ö 3.1  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 15.10.2007 zur Energieeinsparung an Erkelenzer Schulen  
A 40/135/2007  
Ö 4     Angelegenheit/en aus der 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12.01.2008      
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Aufstellung des Teilergebnisplanes 2008 und Teilfinanzplanes 2007 - 2011 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"  
Enthält Anlagen
A 51/062/2008  
Ö 4.2  
Enthält Anlagen
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder im Stadtgebiet Erkelenz und über die Kostenbeiträge der Eltern bei Kindertagespflege vom 21.06.2006  
Enthält Anlagen
A 51/067/2008  
Ö 5     Angelegenheit/en aus der 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 29.05.2007      
Ö 5.1  
Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Ortslage Erkelenz-Kuckum hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/081/2007  
Ö 6     Angelegenheit/en aus der 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 19.02.2008      
Ö 6.1  
Bebauungsplan Nr. I/5B "Einzelhandelszentrum Atelierstraße", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zum Bebauungsplanentwurf sowie zur Einleitung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 S. 1 BauGB  
III/017/2008  
Ö 6.2  
Bebauungsplan Nr. IV "Nahversorgungszentrum Katzemer Straße", Erkelenz-Kückhoven hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zum Bebauungsplanentwurf sowie Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 und 4 BauGB  
III/018/2008  
Ö 6.3  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/7 "Stadtkern", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die Stellungnahmen in der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB  
III/019/2008  
Ö 6.4  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/3 "Stadtkern", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die Stellungnahmen in der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB  
III/020/2008  
Ö 6.5  
3. Änderung des Bebauungsplanes 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die Stellungnahmen in der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB  
III/021/2008  
Ö 7     Angelegenheit/en aus der 26. Sitzung des Bau- und Werksausschusses am 21.02.2008      
Ö 7.1  
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Enthält Anlagen
A 20/011/2008  
Ö 8  
Wiederwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I der Stadt Erkelenz  
A 30/061/2008  
Ö 9  
Benennung eines Wahlvorschlages bzw. Delegierten für die neue Amtsperiode der Verbandsversammlung des Niersverbandes  
A 10/736/2008  
Ö 10  
Änderungen in den Besetzungen der Ausschüsse und Gremien  
A 10/739/2008  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung 2008  
A 20/094/2008  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380), hat der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 27. Februar 2008 fol­gende Haushaltssatzung erlassen:

                     ' 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf 76.188.493 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    78.837.289 EUR

 

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 71.795.685 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 71.932.866 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf 15.061.435 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf 16.804.410 EUR

 

festgesetzt.

 

                     ' 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

  3.339.000 EUR

festgesetzt.

 

                     ' 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

     742.000 EUR

festgesetzt.

 

                     ' 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

  2.648.796 EUR

festgesetzt.

 

                     ' 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

                     ' 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt:

 

1.          Grundsteuer

1.1     für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf     240 v.H.

1.2     für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf     380 v.H.

 

2.          Gewerbesteuer auf      400 v.H.

 

 

                     ' 7

Entfällt.“

   
    27.02.2008 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 „Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380), hat der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 27. Februar 2008 fol­gende Haushaltssatzung erlassen:

                                                                          ' 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                                     76.188.493 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                                          78.837.289 EUR

 

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                         71.795.685 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                        71.932.866 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf                                                                                           15.061.435 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf                                                                                           16.804.410 EUR

 

festgesetzt.

 

                                                                          ' 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

                                                                                                                                 3.339.000 EUR

festgesetzt.

 

                                                                          ' 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

                                                                                                                                    742.000 EUR

festgesetzt.

 

                                                                          ' 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

                                                                                                                                 2.648.796 EUR

festgesetzt.

 

                                                                          ' 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

                                                                                                                                12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

                                                                          ' 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt:

 

1.       Grundsteuer

1.1     für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                                   240 v.H.

1.2     für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                                        380 v.H.

 

2.       Gewerbesteuer auf                                                                                                       400 v.H.

 

 

                                                                          ' 7

Entfällt.“

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 11.1 Haushaltsrede 2008 Bürgermeister Jansen (527 KB)      
Anlage 2 2 11.2 Haushaltsrede 2008 DIHS REP (366 KB)      
Anlage 3 3 11.3 Haushaltsrede 2008 UWG (155 KB)      
Anlage 4 4 11.4 Haushaltsrede 2008 FDP (157 KB)      
Anlage 5 5 11.5 Haushaltsrede 2008 Bürgerpartei (402 KB)      
Anlage 6 6 11.6 Haushaltsrede 2008 Bündnis 90 Die Grünen (243 KB)      
Anlage 7 7 11.7 Haushaltsrede 2008 SPD (325 KB)      
Anlage 8 8 11.8 Haushaltsrede 2008 CDU (278 KB)      
Ö 12  
Festlegung einer Wertgrenze für Investitionen gemäß § 4 Abs. 4 GemHVO  
A 20/091/2008  
Ö 13  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 28.11.2007 bis 06.02.2008  
Enthält Anlagen
A 20/093/2008  
Ö 14  
Enthält Anlagen
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz für die Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen am 06.04.2008, 10.08.2008, 28.09.2008 und 26.10.2008 im Bereich der Kernstadt  
Enthält Anlagen
A 30/062/2008  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 1.1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)      
N 3.2     (nichtöffentlich)      
N 3.3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)