Beschlussentwurf:
„Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 9. Oktober
2007 (GV. NRW. S. 380), hat der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 27.
Februar 2008 folgende Haushaltssatzung erlassen:
'
1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die für die Erfüllung der
Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 76.188.493
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 78.837.289
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 71.795.685 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 71.932.866 EUR
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 15.061.435
EUR
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 16.804.410
EUR
festgesetzt.
'
2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für
Investitionen erforderlich ist, wird auf
3.339.000 EUR
festgesetzt.
'
3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
742.000
EUR
festgesetzt.
'
4
Die
Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
2.648.796 EUR
festgesetzt.
'
5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur
Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
12.000.000 EUR
festgesetzt.
'
6
Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 240 v.H.
1.2 für
die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
380 v.H.
2. Gewerbesteuer
auf 400 v.H.
'
7
Entfällt.“