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Vorlage - A 20/094/2008  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2008
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
A 20/092/2008
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
27.02.2008 
18. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Der Stadtkämmerer berichtet in der Sitzung des Hauptausschusses

Tatbestand:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2008  wurde am    30. 1. 2008 vom Kämmerer aufgestellt und am  30. 1. 2008 vom Bürgermeister ohne Ände­rung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom 30. 1. 2008 zu­geleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfes erhalten.

 

Darüber hinaus erhielten Ausfertigungen des Entwurfes oder eine entsprechende Mitteilung:

 

a) die Industrie- und Handelskammer,

b) die Handwerkskammer,

c) die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,

d) das Forstamt Eschweiler,

e) die örtliche Presse und der Lokalfunk.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2008 erfolgte im Amtsblatt Nr. 2 am 8. 2. 2008. Hiernach wird der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen können Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom  11. 2. - 25. 2. 2008 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben.

 

Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Vorausset­zungen für ein Zustandekommen der Haushaltssatzung nebst An­lagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.

 

 

Erläuterungen zum Entwurf:

 

Es handelt sich um den zweiten produktorientierten Haushalt, der auf der Basis des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) erstellt wurde.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2008 schließt

 

im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von             - 2.648.796 EUR

ab.

 

Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in dieser Höhe verringert.

 

Der Gesamtfinanzplan 2008 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden  Mittel von - 1.880.156 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden

Kredite für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen 2008 beträgt      3.339.000 EUR,

davon für Umschuldungen:    0 EUR.

 

Die Netto-Neuverschuldung beträgt 1.597.000 EUR. Gleichzeitig wird der Haushaltseinnahmerest aus dem Jahre 2006 (für die Vierfachsporthalle) in Höhe von 2.490.000 EUR und die Kreditermächtigung für das Jahr 2007 in Höhe von 1.753.500 EUR eingespart, so dass tatsächlich ein Schuldenabbau in Höhe von 2.646.500 EUR stattfindet.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 742.000 EUR.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung soll 12.000.000 EUR betragen.

 

Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer A   240 v.H.

Grundsteuer B   380 v.H.

Gewerbesteuer  400 v.H.

 

 

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht bei­gefügt:

 

Anlagen

 

1     -       Stellenplan       379 -       389

2     -       Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen

voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen       391 -       392

3     -       Zuwendungen zu den sächlichen und persönlichen

Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen       393 -       395

4     -       Übersicht über den voraussichtlichen Stand der

Verbindlichkeiten             397

5     -       Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals bei

Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich

des Ergebnisplans gemäß ' 78 Abs. 2 Nr. 2 GO          399

 

6     -       Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan), Finanzplanung

für die Wirtschaftsjahre 2007 - 2011 sowie Jahresabschluss

(Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht

des Städt. Abwasserbetriebes - Wirtschaftsjahr 2006 -   401  -       442

7     -     a) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung

sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der

öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Ent-

wicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG

- Geschäftsjahr 2006 -   443  -       446

b) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung

sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der

öffentlichen Zwecksetzung) der Grundstücks- und Ent-

wicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH

- Geschäftsjahr 2006 -   447  -       450

c) Jahresabschluss (Bilanz und Gewin- und Verlustrechnung)

des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2006 -   451  -       454

d) Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und

Anlagenspiegel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerb-

licher Art - (Geschäftsjahr 2006)    455  -       458

e) Jahresabschluss Stadt Erkelenz `BgA Anteile an Personen-

gesellschaftenA, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz,

Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2006 -   459  -       461

 

Bewirtschaftungsregeln  462  -       463

 

 

Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan eingezogen worden.

 

Die Industrie- und Handelskammer Aachen hat zum Entwurf der Haushaltssatzung 2008 mit Schreiben vom 7. Februar 2008 Stellung genommen. In ihrer Stellung­nahme geht sie zunächst auf die allgemeine Situation der öffentlichen Haushalte ein. Zum Haushalt der Stadt Erkelenz selbst stellt sie fest, dass sich eine leichte Verschlechterung in der Haushaltsstruktur ergibt, dies jedoch noch kein besorgniserregendes Szenario darstellt. Positiv erwähnt sie die beachtlichen Auszahlungen für Baumaßnahmen mit einem Pensum in Höhe von knapp 12 Mio. EUR. Sie weist noch einmal darauf hin, dass  eine bewusste Hebesatzpolitik bei der Gewerbesteuer zu den wirkungsvollsten Instrumenten der Wirtschaftsförderung gehört. Konkrete Einwendungen werden von der Industrie- und Handelskammer nicht erhoben.

 

Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung sind bis zum heutigen Tage nicht eingegangen. Sollten solche bis zum Ende der Frist am 25. Februar 2008 noch eingehen, erfolgt in der Ratssitzung eine entsprechende Tischvorlage.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380), hat der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 27. Februar 2008 fol­gende Haushaltssatzung erlassen:

                     ' 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf 76.188.493 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    78.837.289 EUR

 

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 71.795.685 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 71.932.866 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf 15.061.435 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf 16.804.410 EUR

 

festgesetzt.

 

                     ' 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

  3.339.000 EUR

festgesetzt.

 

                     ' 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

     742.000 EUR

festgesetzt.

 

                     ' 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

  2.648.796 EUR

festgesetzt.

 

                     ' 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

                     ' 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt:

 

1.          Grundsteuer

1.1     für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf     240 v.H.

1.2     für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf     380 v.H.

 

2.          Gewerbesteuer auf      400 v.H.

 

 

                     ' 7

Entfällt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine


 

Stammbaum:
A 20/092/2008   Haushaltssatzung 2008   Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   Beschlussvorlage
A 20/094/2008   Haushaltssatzung 2008   Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   Beschlussvorlage