Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 5 Abs. 2.3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erkelenz hat der Jugendhilfeausschuss den Haushalt für den Bereich der Jugendhilfe vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat zu beraten. Die Verwaltung des Jugendamtes hat deshalb allen Ausschussmitgliedern den Teilergebnisplan für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ sowie eine Übersicht über die Finanzplanung für den Zeitraum 2007 bis 2011 zur Kenntnisnahme übersandt. Die Verwaltung des Jugendamtes hat die in ihrem Bereich im Jahr 2008 zu erwartenden Erträge und Aufwände ermittelt und mit den beabsichtigten Investitionsmaßnahmen zur Aufnahme in die Planung für die Jahre 2007 - 2011 vorgeschlagen. I. Teilergebnisplan Sowohl der vorliegende Teilergebnisplan als auch die nachstehende Zusammenfassung der vier Produktgruppen des Produktbereiches 06 zeigen, dass für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe Aufwendungen in Höhe von 11.249.410,-- € und Erträge in Höhe von 3.784.833,-- € eingeplant sind.
Wie der vorstehenden Übersicht zu entnehmen ist, wird im Teilergebnisplan für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe für das Jahr 2008 ein um 915.311,-- € höherer Zuschussbedarf als für das Jahr 2007 ausgewiesen. Das vorstehende Schaubild weist aus, dass die Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz auch in diesem Jahr wieder hohen Stellenwert besitzt. Sowohl die beschlussfassenden Gremien der Stadt, hier insbesondere der Jugendhilfeausschuss, als auch die in dem Bereich verantwortlichen und handelnden Personen sind sich in der Umsetzung des in § 1 SGB VIII normierten Rechtes aller jungen Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit einig und ihrer Verantwortung bewusst. Natürlich hat die Umsetzung dieses Rechtsanspruches ihren Preis. Auch in der Jugendhilfe folgen die Kosten den Aufgaben bzw. den Angeboten. Gesellschaftliche Anforderungen an die Jugendhilfe wie z.B. - die Erweiterung der Betreuungsangebote von Kindern, auch unter drei Jahren, in Tageseinrichtungen, - der Ausbau der Tagespflege, - die Qualitätssicherung in den Tageseinrichtungen u. a. durch bedarfsorientierte Gruppenstrukturen und Buchungszeiten nach dem Kinderbildungsgesetz, - die immer höher werdenden Anforderungen an die Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährung, - die Einrichtung von sozialen Frühwarnsystemen, - die Gewährung von familienstabilisierenden, familienunterstützenden oder familienergänzenden erzieherischen Hilfen, - die steigende Inanspruchnahme des Jugendamtes bei familienrechtlichen Angelegenheiten bis hin zur Begleitung des Umgangs von Kindern mit ihren Eltern, - die steigende Nachfrage und Erwartung der Öffentlichkeit an das Freizeitangebot für Kinder und Jugendlichen, stellen sowohl an die personellen als auch an die finanziellen Ressourcen eine wachsende Herausforderung. Diese wachsenden Herausforderungen werden in den vorliegenden Teilergebnisplänen abgebildet: Produktgruppe 06 01 - Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung - Im Stadtgebiet Erkelenz werden z.Z. 10 Tageseinrichtungen für Kinder durch freie Träger geführt. Zu den finanziellen Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), das zum 01.08. d. J. in Kraft tritt, können z. Z. noch keine verlässlichen Aussagen gemacht werden, da die Rahmenbedingungen wie das Buchungsverhalten der Eltern oder personelle Auswirkungen in den Einrichtungen noch offen sind. In den Produktplan wurden eine Beteiligung des Landes an den Betriebskosten der Einrichtungen der freien Träger in Höhe von 827.000,-- € und Elternbeiträge in Höhe von 475.000,-- € eingeplant. Den vorgenannten Erträgen stehen Transferaufwendungen in Höhe von 2.678.200,-- € (u. a. Zuschüsse der Stadt zu den Betriebskosten der Einrichtungen der freien Träger in Höhe von 2.564.000,-- € und freiwillige Zuschüsse an die Kath. Träger in Höhe von 63.352,-- €) entgegen. Produktgruppe 06 02 - Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Tagespflege - An den Betriebskosten der 12 städt. Tageseinrichtungen für Kinder beteiligt sich das Land NW voraussichtlich in Höhe von 1.268.587,-- € Elternbeiträge für die Kinder, die eine städt. Tageseinrichtung besuchen, fallen voraussichtlich in Höhe von 467.203,-- € und Beiträge für die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung in Höhe von 101.000,-- € an. Diesen Erträgen stehen gegenüber: - Personalaufwendungen für die Bediensteten in den städt. Kindergärten in Höhe von 2.869.284,-- € - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in den Einrichtungen wie Verbrauch, Bewirtschaftung und Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen in Höhe von 762.550,-- € - Förderung von Kindern in Tagespflege in Höhe von 55.400,-- € Produktgruppe 06 03 – Kinder- und Jugendarbeit - In diesem Teilergebnisplan sind die Erträge und Aufwendungen aufgelistet, die durch die Bereitstellung von Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche entstehen. Bei den Erträgen sind die Zuschüsse des Landes zur Infrastrukturförderung in der Stadt Erkelenz in Höhe von 53.868,-- € zu erwähnen. Bei den Aufwendungen sind im Teilergebnisplan u.a. eingeplant: für die Zahlung der Pauschalen an die drei Freizeiteinrichtungen 157.843,-- € zur Bezuschussung von Maßnahmen in der Kinder- und Jugenderholung 34.680,-- € zur Durchführung der jährlichen Ferienspiele und sonstiger Veranstaltungen 37.960,-- € Produktgruppe 06 04 – Hilfe für junge Menschen und ihre
Familien - In dieser Produktgruppe sind im Wesentlichen die Erträge und Aufwendungen aufgelistet, die durch die Gewährung der ambulanten und stationären erzieherischen Hilfen entstehen. Die einzelnen Ansätze können dem Teilergebnisplan für die Produktgruppe entnommen werden. Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen für das Vorjahr ergeben sich bei den erzieherischen Hilfen einige erhebliche Steigerungen: Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII 460.000,-- € = + 10.000,-- € Heimerziehung und sonstige Wohnformen gem. § 34 SGB VIII 1.100.000,-- € = + 200.000,-- € Hilfe für seelisch behinderte junge Menschen gem. § 35 a SGB VIII 235.000,-- € = + 35.000,-- € II. Teilfinanzplan Die Verwaltung des Jugendamtes hat vorgeschlagen, nachstehende aufgeführte Investitionsvorhaben in den Finanzplan aufzunehmen: Produktgruppe 06 02 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege – Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens 18.300,-- € für den Austausch maroder Außenspielgeräte KG Granterath - Erneuerung der Fenster und Außentüren zum Außengelände 25.000,-- € KG Hetzerath - Umgestaltung des Außengeländes 5.000,-- € KG Buscherhof - Erneuerung der Heizungsregelungsanlage 13.000,-- € KG Lövenich - Erneuerung der Heizungsregelungsanlage 13.000,-- € KG Venrath - Erneuerung der Heizungsregelungsanlage 13.000,-- € KG Kückhoven - Erneuerung der Heizungsregelungsanlage 13.000,-- € Produktgruppe 06 03 – Kinder- u. Jugendarbeit – hier: Produkt 06 03 02 – Einrichtungen der Jugendarbeit – Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens 4.500,-- € hieraus werden Neuanschaffungen insbesondere für das Spielmobil und GHS Gerderath bestritten. Spielgeräte für Kinderspielplätze 60.000,-- € aus diesem Ansatz wird der Austausch von Spielgeräten auf verschiedenen Spielplätzen im Stadtgebiet bestritten, die aufgrund von Verschleiß und Unfallgefahr zu ersetzen sind. Spielgeräte für Kinderspielplätze - geringwertige Wirtschaftsgüter 10.000,-- € Neubau, Erneuerung von Kinderspielplätzen 50.000,-- € aus diesem Ansatz werden Grundsanierungen verschiedener Spielplätze im Stadtgebiet einschl. der anfallenden Kosten des Baubetriebshofes bestritten. Geräte für den Quartierspielplatz Nord 15.000,-- € Ausbau Quartierspielplatz Nord, letzter Bauabschnitt 15.000,-- € geringfügige Wirtschaftsgüter - Einrichtungen
Jugendarbeit 6.000,--
€ Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat) „Dem Vorschlag der Verwaltung für den Produkthaushalt 2008 und für die Finanzplanung für die Jahre 2007 – 2011 für den Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, dessen Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen für den Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sind im Detail der Haushaltssatzung für das Jahr 2008 zu entnehmen. Anlage: Der den Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe betreffende Teilergebnisplan und der Teilfinanzplan für die Jahre 2007 – 2011 sind beigefügt.
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