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Vorlage - III/017/2008  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. I/5B "Einzelhandelszentrum Atelierstraße", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zum Bebauungsplanentwurf sowie zur Einleitung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 S. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
19.02.2008 
20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
20.02.2008 
22. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
27.02.2008 
18. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Durch die beabsichtigte 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ein Kerngebiet von insgesamt ca. 0,5 ha im zentralen Versorgungsbereich Erkelenz-Mitte zum Zwecke der Funktionsstärkung des Versorgungs- und Einkaufsbereiches „Kölner Straße“ dargestellt. Die Flächen sind im seit 01.09.2001 rechtskräftigen Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche sowie mit dem Planzeichen P für ruhenden Verkehr dargestellt.

Zur Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. Auf die Erläuterung zum Tagesordnungspunkt der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 11.12.2007 „8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße)“, Erkelenz-Mitte wird verwiesen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit Festsetzung eines Kerngebietes im Bereich Atelierstraße zur Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes sowie eines Wohn- und Geschäftshauses geschaffen werden.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte wird in der Sitzung vorgestellt. In der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss sowie die Einleitung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB gefasst werden. Gleichzeitig soll die Verwaltung beauftragt werden, den Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu hören.

 

Umweltprüfung:

Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Abgabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„ 1.      Es wird festgestellt, dass der vorgesehene Bebauungsplan Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, da die Voraussetzungen dieser Rechtsvorschrift vorliegen.

2.               Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.

3.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.

4.               Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf des  Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die planungsbedingten Ausgaben zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte belaufen sich auf ca. 25.000,-- EURO.