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Auszug - Festlegung einer Wertgrenze für Investitionen gemäß § 4 Abs. 4 GemHVO  

 
 
18. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 20/091/2008 Festlegung einer Wertgrenze für Investitionen gemäß § 4 Abs. 4 GemHVO
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 „In den Teilfinanzplänen der Haushalte der Stadt Erkelenz sind die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen oberhalb einer Grenze von 10.000,00 Euro jeweils als Einzelmaßnahmen auszuweisen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig