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Vorlage - A 20/091/2008  

 
 
Betreff: Festlegung einer Wertgrenze für Investitionen gemäß § 4 Abs. 4 GemHVO
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.02.2008 
22. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
27.02.2008 
18. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Wegen der besonderen Bedeutung sind im Neuen Kommunalen Finanzmanagement die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen in den Teilfinanzplänen gesondert darzustellen. Dabei hat der Rat gemäß § 4 Abs. 4 GemHVO die Wertgrenzen festzulegen, oberhalb derer die Investitionen als einzelne Maßnahmen auszuweisen sind. Diese Regelung stellt sicher, dass die erforderlichen Informationen über die einzelnen Investitionen im Haushaltsplan unmittelbar erkennbar sind. In den Haushalten der Stadt Erkelenz für die Jahre 2007 und 2008 sind die Investitionen oberhalb einer Grenze von 10.000,00 Euro als Einzelmaßnahmen ausgewiesen. Nach den einschlägigen Kommentierungen ist die Wertgrenze jedoch durch einen separaten Beschluss des Rates festzulegen. Die Verwaltung empfiehlt, einen dementsprechenden Beschluss zu fassen.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„In den Teilfinanzplänen der Haushalte der Stadt Erkelenz sind die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen oberhalb einer Grenze von 10.000,00 Euro jeweils als Einzelmaßnahmen auszuweisen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine