Bürgerinformationssystem
Tatbestand: 1.
Änderung des Basisjahres Gemäß § 24 (5) der Entwässerungssatzung - der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 - in der Fassung vom 15.12.2004 ist als Basis für die Veränderung der Einheitssätze nach § 24 (2) der Entwässerungssatzung ( Grundstücksanschlüsse außerhalb und im Bereich befestigter Oberflächen sowie Grundstücksanschlüsse im Trennsystem außerhalb und innerhalb befestigter Oberflächen, sofern die Anschlussleitungen in einem Graben verlegt werden) der Preisindex für den Neubau von Ortskanälen in konventioneller Bauart einschl. Umsatz(Mehrwert-)steuer auf der Basis 1985 = 100 – zugrunde zu legen. Dabei wurde eine Festsetzung der Einheitspreise zum Mai 1990 mit einem Indexstand zum Basisjahr von 116,0 Punkten zugrunde gelegt. Soweit sich dieser Einheitspreis um mindestens +/- 5 % verändert, sind auch die Einheitssätze je Meter Grundstücksanschlussleitung entsprechend zu reduzieren bzw. zu erhöhen. Seit 2004 ist anstelle der Basis 1985 = 100 das Basisjahr auf 2000 = 100 vom Statistischen Bundesamt abgeändert worden. Dabei ist von einer Festsetzung der Einheitspreise zum August 1994 mit einem Indexstand zum Basisjahr von 104,1 Punkten auszugehen. In der Entwässerungssatzung ist auf diese geänderte Basis, 2000 = 100 sowie die Festsetzung der Einheitspreise zum August 1994 mit einem Indexstand zum Basisjahr von 104,1 Punkten, im § 24 (5) der Entwässerungssatzung umzustellen. 2.
Änderung der Einheitssätze je
Meter Grundstücksanschlussleitung Gemäß § 24 (2) der Entwässerungssatzung wird der Aufwand für die Herstellung von Grundstücksanschlussleitungen an die öffentlichen Abwasseranlagen nach Einheitssätzen ermittelt. Dieser Aufwand ist vom jeweiligen Grundstückeigentümer zu ersetzen. Dabei beträgt der Einheitssatz je Meter Grundstücksanschlussleitung:
Diese Sätze sind, wie bereits unter 1. ausgeführt, zu ändern, wenn sich der Indexstand gegenüber August 1994 um mindestens 5 % erhöht oder reduziert. Ausgehend vom Indexstand August 1994 = 104,1 Punkte beträgt der Indexstand im November 2007 = 109,4 Punkte. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von 5,09 %. Um diesen prozentualen Satz sind die Einheitssätze je Meter Grundstücks-leitung zu erhöhen. Es ergeben sich somit folgende neuen Sätze:
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit erlassen“. Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: 2. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung
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