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Vorlage - A 20/011/2008  

 
 
Betreff: Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Vorberatung
21.02.2008 
26. Sitzung des Bau- und Werksausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
27.02.2008 
18. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung  

Tatbestand:

Tatbestand:

1. Änderung des Basisjahres

 

Gemäß § 24 (5) der Entwässerungssatzung - der Stadt Erkelenz vom 19.03.2004 - in der Fassung vom 15.12.2004 ist als Basis für die Veränderung der Einheitssätze nach § 24 (2) der Entwässerungssatzung ( Grundstücksanschlüsse  außerhalb und im  Bereich befestigter Oberflächen sowie Grundstücksanschlüsse im Trennsystem außerhalb und innerhalb befestigter Oberflächen, sofern die Anschlussleitungen in einem Graben verlegt werden) der Preisindex für den Neubau von Ortskanälen in konventioneller Bauart einschl. Umsatz(Mehrwert-)steuer auf der Basis 1985 = 100 – zugrunde zu legen.

Dabei wurde eine Festsetzung der Einheitspreise zum Mai 1990 mit einem Indexstand zum Basisjahr von 116,0 Punkten zugrunde gelegt. Soweit sich dieser Einheitspreis um mindestens +/- 5 % verändert, sind auch die Einheitssätze je Meter Grundstücksanschlussleitung entsprechend zu reduzieren bzw. zu erhöhen.

Seit 2004 ist anstelle der Basis 1985 = 100 das Basisjahr auf 2000 = 100 vom Statistischen Bundesamt abgeändert worden. Dabei ist von einer Festsetzung der Einheitspreise zum August 1994 mit einem Indexstand zum Basisjahr von 104,1 Punkten auszugehen.

In der Entwässerungssatzung ist auf diese geänderte Basis, 2000 = 100 sowie die Festsetzung der Einheitspreise zum August 1994 mit einem Indexstand zum Basisjahr von 104,1 Punkten, im § 24 (5) der Entwässerungssatzung umzustellen.

 

 

 

2. Änderung  der Einheitssätze je Meter Grundstücksanschlussleitung

 

Gemäß § 24 (2) der Entwässerungssatzung wird der Aufwand für die Herstellung von Grundstücksanschlussleitungen an die öffentlichen Abwasseranlagen nach Einheitssätzen ermittelt. Dieser Aufwand ist vom jeweiligen Grundstückeigentümer zu ersetzen.

 

 

Dabei beträgt der Einheitssatz je Meter Grundstücksanschlussleitung:

 

1.

 

bei Anschlüssen außerhalb befestigter

Oberflächen

232,05 EUR

 

2.

 

bei Anschlüssen im Bereich befestigter

Oberflächen

328,44 EUR

 

3.

 

bei Anschlüssen im Trennsystemen außerhalb

befestigter Oberflächen, sofern die Anschluss­­leitungen in einem Graben verlegt werden

357,00 EUR

 

4.

 

 

bei Anschlüssen im Trennsystemen  im Bereich befestigter Oberflächen, sofern die Anschluss­­-

l­eitungen in einem Graben verlegt werden

504,08 EUR

 

 

Diese Sätze sind, wie bereits unter 1. ausgeführt, zu ändern, wenn sich der Indexstand gegenüber August 1994 um mindestens 5 % erhöht oder reduziert.

 

Ausgehend vom Indexstand August 1994 = 104,1 Punkte beträgt der Indexstand im November 2007 = 109,4 Punkte. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von 5,09 %. Um diesen prozentualen Satz sind die Einheitssätze je Meter Grundstücks-leitung zu erhöhen.

 

 

Es ergeben sich somit folgende neuen Sätze:

 

1.

bei Anschlüssen außerhalb befestigter

Oberflächen

243,86 EUR

 

2.

 

bei Anschlüssen im Bereich befestigter

Oberflächen

345,16 EUR

 

5.

 

bei Anschlüssen im Trennsystemen  außerhalb befestigter Oberflächen, sofern die Anschluss­leitungen in einem Graben verlegt werden

375,17 EUR

 

6.

 

bei Anschlüssen im Trennsystem im Bereich

befestigter Oberflächen, sofern die Anschluss­leitungen in einem Graben verlegt werden

529,74 EUR

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit erlassen“.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

2. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (23 KB)