Bürgerinformationssystem
Tatbestand: In seiner Sitzung am 19.03.2002 hat der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung dem vorgelegten Entwurf
der Ergänzungssatzung gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB über die Grenzen des
im Zusammenhang bebauten Ortsteiles für die Ortslage Kuckum zugestimmt. Gemäß §
34 Abs. 5 BauGB war den betroffenen Bürgern und Trägern öffentlicher Belange
Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben. Der
Entwurf der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die
Ortslage Erkelenz-Kuckum wurde gemäß § 13 Nr. 2 und 3 BauGB in Verbindung mit §
3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates öffentlich ausgelegt. Die
öffentliche Auslegung erfolgte nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.
6 vom 30.03.2002 in der Zeit vom 08.04.2002 bis 10.05.2002. Die Träger öffentlicher Belange und der
Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath wurden über die Auslegung mit Schreiben vom
26.03.2002 informiert.
1. Beteiligung des Bezirksausschusses Keyenberg/Venrath Seitens des Bezirksausschusses Keyenberg/Venrath wurden keine Stellungnahmen eingereicht. 2. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Wie bereits erwähnt, wurde nach Beschluss vom 19.03.2002 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Entwurf der Ergänzungssatzung für die Ortslage Erkelenz-Kuckum nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 6 vom 30.03.2002 in der Zeit vom 08.04.2002 bis 10.05.2002 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden seitens der Bürger keine planungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen. Von den Trägern öffentlicher Belange wurden dagegen abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen, die in der Anlage 1 Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Beschlussvorlage zur Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Erkelenz-Kuckum zum Beschluss aufgelistet sind. In dieser Sitzung soll über die vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden. Die Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Erkelenz-Kuckum soll in dieser Sitzung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 für die Ortslage Erkelenz-Kuckum werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1. Über den von den Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 BauGB in der Zeit vom 08.04.2002 bis 10.05.2002 vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der Ergänzungssatzung für die Ortslage Erkelenz-Kuckum wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage Stellungnahme der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage zur Ergänzungssatzung für den Ortsteil Erkelenz-Kuckum vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Erkelenz-Kuckum wird hiermit als Satzung beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Realisierung der Satzung hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag gem. §§ 11 und 124 BauGB zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz (GEE) sowie vertraglichen Vereinbarungen mit betroffenen Grundstückseigentümern sichergestellt. Anlage: Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage zur Ergänzungssatzung für den Ortsteil Erkelenz-Kuckum.
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