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Vorlage - A 10/736/2008  

 
 
Betreff: Benennung eines Wahlvorschlages bzw. Delegierten für die neue Amtsperiode der Verbandsversammlung des Niersverbandes
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.02.2008 
22. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
27.02.2008 
18. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die laufende Amtsperiode der Verbandsversammlung des Niersverbandes endet am 28. April 2008. Derzeitiges Mitglied für die Stadt Erkelenz ist 1. stv. Bürgermeister Theo Clemens.

 

Die Möglichkeiten zur Delegiertenentsendung bzw. zur Benennung von Wahlvorschlägen richten sich - auf den Grundlagen von Niersverbandsgesetz und Verbandssatzung - nach den Zugehörigkeiten zu Stimmgruppen, hier der Stimmgruppe der Kommunen, und nach der Wertigkeit der Beitrags(teil)einheiten.

 

Bei der letzten Wahl im Jahre 2003 verfügte die Stadt Erkelenz noch über 0,9819 Beitragsteileinheiten, also nahezu über einen ganzen Sitz. Dieser Anteil hat sich zwischenzeitlich auf 0,8840 Beitragsteileinheiten reduziert.

 

Somit scheidet eine unmittelbare Benennung eines Delegierten/einer Delegierten mangels einer kompletten Beitragseinheit aus.

 

Mit Schreiben vom 08.01.2008 hat der Bürgermeister dem Niersverband allerdings im Sinne der Wahrung von Möglichkeiten für die Stadt Erkelenz mitgeteilt, dass die Stadt ihren Anteil in eine sog. Stimmrechtsgruppe einbringen wird (der Anteil ginge ansonsten verloren) und ferner, dass aufgrund des hohen Erkelenzer Beitragsteileinheitenwertes hier der Wunsch einer entsprechenden Repräsentation auch in der kommenden Verbandsversammlung bestehe.

 

Aufgrund dieser Mitteilung werden beim Niersverband die von der Stimmgruppe zu entsendenden Delegierten sowie eine erste und zweite Nachfolgerin oder ein erster und zweiter Nachfolger für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens einer oder eines Delegierten von den  zu der Stimmgruppe zusammengeschlossenen Mitgliedern in einer eigens hierfür einberufenen Wahlversammlung aus den Wahlvorschlägen gewählt. Zu dieser Wahlversammlung, die sich zusammensetzt aus den Bürgermeistern/allgemeinen Vertretern der Bürgermeister oder von diesen Beauftragten, wird vom Vorsitzenden des Verbandsrates eingeladen werden. Spätestens mit der Einladung zu dieser Wahlversammlung wird der Vorstand den zu der Stimmgruppe zusammengeschlossenen Mitgliedern die genaue Zusammensetzung der Stimmgruppe sowie die genaue Anzahl der von dieser Stimmgruppe zu wählenden Delegierten bekannt geben. Innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe sind von den zu der Stimmgruppe zusammengeschlossenen Mitgliedern mindestens so viele Wahlvorschläge zu machen, wie Delegierte von der Stimmgruppe gewählt und entsandt werden können. In der Stimmgruppe, zu der die Stadt Erkelenz gehört, sind dies maximal dreizehn Delegierte, dreizehn erste und dreizehn zweite Nachfolgerinnen bzw. Nachfolger. Letztlich abhängig ist die Anzahl jedoch davon, wie viele Städte mit Beitragsteileinheiten unter „1,0-Beitragseinheiten“ ihr Interesse an der Teilnahme an der Wahlversammlung bekunden.

 

Der Bürgermeister empfiehlt deshalb auf der vorgenannten Grundlage, dass der Rat umgehend einen Wahlvorschlag für einen Delegierten bzw. eine Delegierte beschließt. Nach D’Hondt stände dieser Sitz der CDU-Fraktion zu.

 

Der Bürgermeister/sein allgemeiner Vertreter oder ein vom Bürgermeister Beauftragter wird dann in der oben genannten Wahlversammlung beim Niersverband für diesen Erkelenzer Wahlvorschlag stimmen.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. Der Rat benennt hiermit als Wahlvorschlag der Stimmgruppe, der die Stadt Erkelenz angehören wird, zum Delegierten/durch Delegierten für die in 2008 beginnende neue Amtsperiode der Verbandsversammlung des Niersverbandes RH Theo Clemens und al 1. Nachfolger für den Fall des Ausscheidens des Mitgliedes RH Rainer Merkens.

 

2. Der Bürgermeister bzw. sein allgemeiner Vertreter werden hiermit beauftragt, in der Wahlversammlung der Stimmgruppe, der die Stadt Erkelenz angehören wird, den Wahlvorschlag der Stadt Erkelenz bestmöglich zu unterstützen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine