Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Den wesentlichen Anforderungen zur Umgestaltung des Marktes wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorgestellten Konzeption einen Förderantrag zur Umgestaltung des Marktes zu stellen.
3. Die politischen Gremien sind über den Verlauf des Förderantrages (Sachstand) zu informieren.“