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Vorlage - A 61/584/2021  

 
 
Betreff: InHK
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 26.06.2021: Neubau Parkhaus Ostpromenade und Antrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Freie Wähler - UWG Erkelenz im Rat der Stadt Erkelenz vom 02.08.2021: Einrichtung eines befristeten Parkraumkonzeptes für die Dauer der Baumaßnahme am Parkhaus "Ostpromenade"
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
21.09.2021 
7. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung geändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.09.2021 
6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
29.09.2021 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Bd. 90 Die Grünen vom 26.06.2021  
Antrag CDU, SPD, FDP, Freie Wähler - UWG Erkelenz vom 02.08.2021  

Tatbestand:

Mit Datum vom 26.06.2021 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz:

 

„Die Verwaltung der Stadt Erkelenz prüft schnellstmöglich die Fördermöglichkeiten des Programms: ReViergewinnt – Stadtentwicklungsprogramm für das Rheinische Revier zur Realisierung der Neugestaltung und Umwandlung des Parkhauses Ostpromenade zu einem modernen Mobilitätshub mit ausreichend Parkmöglichkeiten für die Innenstadt. Alternativ wäre auch die Realisierung einer Tiefgarage an anderen Stelle der Innenstadt prüfbar.

 

Zur Begründung wird auf den Anhang dieser Vorlage verwiesen.

 

Mit Datum vom 02.08.2021 beantragten die Fraktionen CDU, SPD, FDP und Freie Wähler/UWG im Rat der Stadt Erkelenz:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

1. Die Planungs- und Baumaßnahme „Neues Parkhaus Ostpromenade“ wird, vorbehaltlich der hierzu vom Rat noch zu treffenden Beschlüsse, nach Maßgabe der Rahmenbedingungen der Machbarkeitsstudie mit 200 KFZ-Stellplätze so zeitnah wie möglich umgesetzt. Die hierzu notwendigen Haushaltsmittel werden in die Haushaltsentwürfe 2022 (Planungsmittel) und 2023 (Baumittel) eingestellt.

 

2. Die Parkplatzfläche an der Burg wird erweitert (ggf. zusätzlich befestigt) und bis zur Fertigstellung des Parkhaues „Ostpromenade“ als provisorischer Ersatzparkplatz mit zeitlicher Parkzeitbeschränkung (z.B. 3 Std.) zur Verfügung gestellt.

 

3. Das bezahlte Parken in der Innenstadt wird mit Beginn der Bauarbeiten am Parkhaus „Ostpromenade“ vorübergehend ausgesetzt. Die geltenden zeitlichen Parkbeschränkungen bleiben wirksam und sollen verstärkt kontrolliert werden.

 

4. Nach Eröffnung des neuen Parkhauses „Ostpromenade“ wird die Erweiterung des Burgparkplatzes zurückgenommen und die Aussetzung der Parkgebühren in der Innenstadt aufgehoben.

 

5. Für die Ergänzung des neuen Parkhaues „Ostpromenade“ um ein entsprechendes Fahrradparkhaus, sowie die Einbindung der Bushaltestelle Kölner Tor, sollen parallel mögliche Fördergelder ergründet und im Rahmen der zeitnahen Umsetzung genutzt werden.

 

Zur Begründung wird auf den Anhang dieser Vorlage verwiesen.

 

Die Verwaltung führt hierzu aus:

Da sich beide Anträge u.a. mit dem Parkhaus „Ostpromenade“ beschäftigen werden beide Anträge zusammen beraten.

 

Die Planung zur Errichtung eines Mobilitätshubs an der Ostpromenade steht im Gesamtzusammenhang mit dem integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt. Dazu gehört auch das bereits vorgestellte Mobilitätskonzept für eine bessere Erreichbarkeit der Innenstadt mit unterschiedlichen Mobilitätsträgern. Die Errichtung eines Mobilitätshubs an der Ostpromenade mit rund 200 PKW-Stellplätzen ist Bestandteil des Konzeptes und soll u.a. auch den Wegfall der Stellplätze am Marktplatz kompensieren. Dazu ist es sicherlich in der weiteren zeitlichen Abfolge wünschenswert, wenn der Mobilitätshub bzw. mindestens das Parkhaus schon fertiggestellt wären, wenn die vorhandenen Parkflächen am Marktplatz durch die vorgesehene Baumaßnahme zur Umgestaltung in Anspruch genommen werden.

 

Nach Prüfung der Förderbedingungen zum Programm ReViergewinnt – Stadtentwicklungsprogramm für das Rheinische Revier stellt die Verwaltung fest, dass es sich nicht um ein Förderprogramm handelt, mittels welchem kurzfristig Maßnahmen umgesetzt werden können. Ähnlich wie bei anderen Förderprogrammen im Rheinischen Revier ist hier ein vorgelagertes Bewerbungsverfahren zu durchlaufen, bevor überhaupt ein Förderantrag gestellt werden kann. Die Verwaltung schätzt, auf Grund von Erfahrungen beim Projekt RIO, dass hiermit ein Bau des Parkhauses nicht vor 2024 möglich ist. Nach Sichtung der Unterlagen erscheint es überdies mehr als fraglich, ob mit dem Programm Stellplätze gefördert werden können. Für die Mobilitätsstation und ergänzende Dienstleistungen rund um das Thema Mobilität stehen andere Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher den Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der gestellten Form abzulehnen.

 

Wenn dem Antrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Freie Wähler/UWG gefolgt wird, müssten für die Haushaltjahre 2022 und folgende entsprechende Mittel zur Planung und Bau des Mobilitätshubs in den Haushalt eingestellt werden (Siehe finanzielle Auswirkungen). Nach Ansicht der Verwaltung wäre es denkbar, im Rahmen der zeitlichen Abhängigkeiten der Baumaßnahmen (dazu gehört auch die Baumaßnahme Umgestaltung Franziskanerplatz) bis zum Ende des Jahres 2023 ein neues Parkhaus an der Ostpromenade zu errichten.

 

Für die o.g. ergänzenden Nutzungen werden Fördermöglichkeiten ergründet bzw. sind bereits Förderanträge gestellt (vgl. Vorlage A 61 zum InHK Markt Beschluss über das Planungskonzept zur Einreichung eines Förderantrages).

 

Bei Abriss des Parkhauses soll der Dr.-Josef-Hahn-Platz entsprechend dem Antrag um zusätzliche PKW-Stellplätze temporär erweitert und die Parkgebühren in der Innenstadt ausgesetzt werden. Beide Maßnahmen sollen nach Fertigstellung des neuen Parkhauses rückgängig gemacht werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Freien Wähler/UWG zu folgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„…“


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Errichtung des Parkhauses werden auf Basis der Machbarkeitsstudie Haushaltsmittel in der Größenordnung von 3,5 bis 4 Mio. Euro erforderlich zuzüglich Kosten für den Abbruch des bestehenden Gebäudes. In einer Gesamtkonzeption mit Mobilitätshub, ergänzenden Nutzungen wie Cow-Working, Dienstleistungen, Wohnen usw. werden in der Machbarkeitsstudie weitere Kosten in Höhe von rund 2,5 Mio. Euro benannt.

 

Durch den Wegfall der Einnahmen bei den Parkgebühren entstehen Mindereinnahmen in noch zu beziffernder Größenordnung. Für die Errichtung von zusätzlichen Stellplätzen auf dem Dr.-Josef-Hahn-Platz in Richtung der Burg sind nach einer ersten groben Schätzung rund 50.000 Euro erforderlich.

 

Ein Förderprogramm für die Errichtung von PKW-Stellplätzen gibt es nicht. Für Fahrradabstellplätze können Fördermittel ebenso eingeworben werden, wie für die Anlage von Fahrradverleihsystemen etc.

Diesbezüglich ist bereits in 2021 ein Förderantrag für die Bausteine Velo City (Fahrradverleih und Verleih anderer alternativer Fortbewegungsmittel), So Nah (digitale Erfassung der Parkbelegung) und Duck Train (alternatives innerstädtisches Liefersystem) seitens der Stadt eingereicht worden (Antragsfrist im Juni). Hier sind bis zu 80 % Förderung möglich.


Anlagen:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 26.06.2021 Neubau Parkhaus Ostpromenade

 

Antrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Freie Wähler/UWG im Rat der Stadt Erkelenz vom 02.08.2021 Einrichtung eines befristeten Parkraumkonzeptes für die Dauer der Baumaßnahme am Parkhaus „Ostpromenade“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Bd. 90 Die Grünen vom 26.06.2021 (842 KB)      
Anlage 2 2 Antrag CDU, SPD, FDP, Freie Wähler - UWG Erkelenz vom 02.08.2021 (664 KB)