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Tatbestand: In seiner Sitzung am 02.02.2021 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung der Stadt Erkelenz die Aufstellung der der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven, beschlossen. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Kückhoven zu beteiligen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 14 vom 09.07.2021 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 19.07.2021 bis 23.07.2021 im Rathaus der Stadt Erkelenz sowie über das Internet durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 12.07.2021 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
In der 2. Sitzung des Bezirksauschusses am 12.04.2021 wurde den Mitgliedern die Planänderung vorgestellt und erläutert. Der Bezirksausschuss Kückhoven stimmt der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven, zu.
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Erstattung der stadtplanerischen Leistungen ist durch eine Kostenübernahmeerklärung des Eigentümers der Flächen sichergestellt. Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven
Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven
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