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Vorlage - A 61/592/2021  

 
 
Betreff: 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Beschluss über die erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
21.09.2021 
7. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.09.2021 
6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
29.09.2021 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden u. sonstige Träger öffentl. Belange 28. Änd. FNP  
Übersicht Geltungsbereich 28. Änd. FNP  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 15.05.2019 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath, beschlossen. In der Sitzung wurde ferner beschlossen die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Golkrath zu beteiligen.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 29 vom 19.10.2020 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 26.10.2020 bis einschließlich 30.10.2020 im Rathaus der Stadt Erkelenz sowie über die Internetseite www.erkelenz.de durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 28.10.2020 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Golkrath wurde am 17.06.2019 in seiner 6. Sitzung über die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg) in Matzerath informiert; die Mitglieder stimmten einstimmig für die Planänderung.

 

  1. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung vom 08.12.2020, des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2020 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 16.12.2020 wurde der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 33 vom 18.12.2020 in der Zeit vom 04.01.2021 bis 05.02.2021 öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestellt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.

 

  1. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.12.2020 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

In seiner Sitzung am 24.03.2021 hat der Rat der Stadt Erkelenz über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Feststellungsbeschluss der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath beschlossen.

 

Die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde sodann der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 16.04.2021 zur Genehmigung vorgelegt.

Mit Schreiben vom 13.07.2021 hat die Bezirksregierung Köln die Genehmigung versagt und gleichzeitig Hinweise gegeben, wie die Genehmigung erteilt werden könnte.

 

6. Änderung des Entwurfes der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg) in Erkelenz-Matzerath, zur erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

 

Die erneute Offenlage begründenden Änderungen und Ergänzungen umfassen insgesamt:

 

Öffentliche Grünfläche am Schwarzen Weg ohne Zweckbestimmung.

 

Sollte den Beschlussvorschlägen gemäß den als Anlage beigefügten Abwägungs-vorschlägen – s. Anlage Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – und den oben beschriebenen Änderung des Entwurfes der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg) in Erkelenz-Matzerath, gefolgt werden, ist der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut für die Öffentlichkeit auf die Dauer von zwei Wochen auszulegen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können und die Frist für Stellungnahmen auf zwei Wochen verkürzt wird.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Die in der Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen des Entwurfes der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes werden beschlossen.

3. Der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich für die Dauer von zwei Wochen auszulegen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Erarbeitung der Flächennutzungsplanänderung stehen im Haushaltsplan unter dem Produktsachkonto 090100 542940 „Räumliche Planung / Planungs- und Gutachterkosten“ Haushaltsmittel zur Verfügung.


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath

Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Kauler Weg/Schwarzer Weg), Erkelenz-Matzerath

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden u. sonstige Träger öffentl. Belange 28. Änd. FNP (407 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich 28. Änd. FNP (161 KB)