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Vorlage - A 61/596/2021  

 
 
Betreff: InHK
Antrag der Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 08.09.2021: Bedingungen für InHK
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Entscheidung
21.09.2021 
7. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Bürgerpartei vom 08.09.2021 Bedingungen für InHK  

Tatbestand:

Mit Datum vom 08.09.2021 beantragt die Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz:

 

1. Das Parkdeck auf der Ostpromenade muss vor Baubeginn auf dem Markt fertiggestellt sein.

2. Es müssen 16 Parkplätze beim Umbau des Marktes im Rahmen des InHK am Markt verbleiben. Dazu wird die Zustimmung der Pfarre benötigt, da, wie die Verwaltung bereits mehrfach ausführte, die rot gepflasterten Flächen im Eigentum der Kirchengemeinde sind und deren Nutzung der Zustimmung dieser bedarf.

3. Deshalb fordern wir die Vorlage des mit der Kirchengemeinde über die zu schaffenden Parkplätze, rechtsverbindlichen getroffenen Vertrages und die Zusage der anderen Fraktionen, dass der Ausbau des Marktes nur im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Fertigstellung des Parkdecks und dem Ausbau der zugesagten 16 Parkplätze erfolgt.

 

Zur Begründung wird auf den Anhang dieser Vorlage verwiesen.

 

Bezüglich des Antrages verweist die Verwaltung auf die Beschlussvorlagen InHK hier: Umgestaltung Marktplatz, Beschluss über das Planungskonzept zur Einreichung eines Förderantrages sowie InHK Hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 26.06.2021: Neubau Parkhaus Ostpromenade und Antrag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und Freie Wähler/UWG im Rat der Stadt Erkelenz vom 02.08.2021: Einrichtung eines befristeten Parkraumkonzeptes für die Dauer der Baumaßnahme am Parkhaus „Ostpromenade“ welche beide ebenfalls in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung am 21.09.2021 zur Tagesordnung stehen und beraten werden sollen.

 

In den Vorlagen sind der Tatbestand sowie der geplante zeitliche Ablauf beschrieben.

 

Mit der Vorlage InHK hier: Umgestaltung Marktplatz, Beschluss über das Planungskonzept zur Einreichung eines Förderantrages soll der städtebauliche Entwurf als Grundlage zur Einreichung eines Förderantrages beschlossen werden. Die Antragsfrist zur Einreichung von Förderanträgen ist jeweils der 30.09. eines Jahres. Ein konkreter Baubeschluss ist erst nach Einreichung eines Förderantrages bzw. Erhalt eines positiven Förderbescheides zu fassen. Für das Parkdeck an der Ostpromenade hat es der Rat bzw. der zuständige Ausschuss für den Baubeschluss selber in der Hand, den Zeitrahmen zur Errichtung zu bestimmen.

 

Sollten sich bis zum geplanten Baubeschluss über die Umgestaltung des Marktplatzes wesentliche Rahmenbedingungen ändern, wie z.B. kein positiver Bescheid über Fördermittel, ist die Planung und auch der weitere Ablauf selbstverständlich neu zu diskutieren.

 

Eine Verbindlichkeit für eine Umsetzung kann erst durch einen erforderlichen Baubeschluss erzielt werden. Insofern ist es auch zum jetzigen Zeitpunkt viel zu früh, Verträge mit Dritten zu schließen oder damit Bedingungen zu verknüpfen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„…“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage:

Antrag der Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 08.09.2021: Bedingungen für InHK

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Bürgerpartei vom 08.09.2021 Bedingungen für InHK (210 KB)