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Tatbestand: In seiner Sitzung am 19.02.2020 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. IX/S „Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage“, Erkelenz-Mitte, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplanes zu erarbeiten. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 10 vom 07.05.2021 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 17.05.2021 bis 21.05.2021 im Rathaus der Stadt Erkelenz sowie über das Internet durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 17.05.2021 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 18.08.2021 beteiligt.
In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IX/S „Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. IX/S „Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IX/S „Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Erstattung der stadtplanerischen Leistungen ist durch eine Kostenübernahmeerklärung des Anlagenbetreibers sichergestellt. Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. IX/S „Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage“, Erkelenz-Mitte
Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. IX/S „Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage“, Erkelenz-Mitte
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