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Auszug - Gewerbeflächenkonzept Stadt Erkelenz hier: Beschlussfassung über das Gewerbeflächenkonzept Stadt Erkelenz als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB  

 
 
7. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 80/022/2021 Gewerbeflächenkonzept Stadt Erkelenz
hier: Beschlussfassung über das Gewerbeflächenkonzept Stadt Erkelenz als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Altmann bezeichnet das Gewerbeflächenkonzept als zukunftsgerichtetes Konzept, das gute Optionen aufzeige.

 

Ratsfrau Kanters bringt einen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ein und erläutert die Inhalte.

 

Ratsherr London führt aus, dass mit dem vorliegenden Konzept zukünftige Flächenbedarfe bei der Bezirksregierung für die Fortschreibung des Regionalplans angemeldet werden sollen. Es gehe um die Bedarfe bei den Gewerbeflächen für die nächsten 30 Jahre.

 

Der Ausschuss stimmt über den weitergehenden Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ab:

 

„1. Der Rat der Stadt Erkelenz beauftragt die Verwaltung, vor dem Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz über das vorliegende Gewerbeflächenkonzept bei der Bezirksregierung Köln eine alternative Planung zum Gewerbeflächenkonzept einzureichen.

2. Weiterhin wird das Gewerbeflächenkonzept der Stadt Erkelenz vor der Beschlussfassung abgeändert. So soll festgelegt werden, dass im Bereich der Fläche AS Erkelenz Ost nur Betriebe angesiedelt werden sollen, die in direktem Zusammenhang mit dem NaLe Projekt stehen. Die im Gewerbeflächenkonzept aufgeführte Klassifizierung wird dementsprechend angepasst und die aufgeführten Beispielbetriebe werden überarbeitet.

3. Die Abstandsflächen der Gewerbeflächen zur Wohnbebauung werden vor dem Beschluss des Rates über das Gewerbeflächenkonzept in der zeichnerischen Darstellung des Gewerbeflächenkonzeptes deutlich gemacht und in der textlichen Darstellung örtlich dargestellt.

4. Die ökologische Funktion des Mennekrather Baumschulparks für die Stadt Erkelenz wird vor der Beschlussfassung durch entsprechende Fachgutachten festgestellt und durch entsprechende Maßnahmen langfristig gesichert.

5. Die vielfältigen Belastungen der Ortschaft Neuhaus werden vor der Beschlussfassung des Rates über das Gewerbeflächenkonzept überprüft und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität getroffen.

6. Für alle geplanten Gewerbeflächen sind belastbare Verkehrskonzepte vor dem Ratsbeschluss vorzulegen.“

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen


Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Der Abwägung/Erläuterung der Verwaltung zu den einzelnen Stellungnahmen wird zugestimmt.

Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt bei tatsächlicher Realisierung der einzelnen Gebiete des Konzeptes im Rahmen der späteren konkreten Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne), die dann im Bereich der Bebauungspläne auch die tatsächliche Lage, Größe und Gestaltung denkbarer Gewerbeflächen unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Parameter (wie Verkehrsplanung, Grüngestaltung, Ausgleichsmaßnahmen etc.) beinhaltet.

Das Gewerbeflächenkonzept Stadt Erkelenz wird als Leitlinie für die zukünftige Gewerbeansiedlung und die künftige Gewerbeflächenentwicklung als städtebauliches Konzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“


Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen