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Auszug - Bebauungsplan Nr. V "Brunnenstraße Süd", Erkelenz-Granterath hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  

 
 
7. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
TOP: Ö 3.12
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 61/593/2021 Bebauungsplan Nr. V "Brunnenstraße Süd", Erkelenz-Granterath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Bebauungsplan Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden u. sonstige Träger öffentl. Belange BBP Nr. V (358 KB)