Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Vor dem Hintergrund der Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln und der sich somit künftig bietenden Entwicklungsmöglichkeiten u.a. für gewerbliche Flächen wurde eine generelle strategische Prüfung und Ausrichtung in Bezug auf die Nutzung und Belegung der in Erkelenz vorhandenen (sogenannte Reserveflächen) und künftig entstehenden gewerblich nutzbaren Flächen angestrebt. Zu diesem Zweck wurde das Planungsbüro Dr. Jansen aus Köln mit der Erstellung eines Gewerbeflächenkonzepts für die Stadt Erkelenz beauftragt. Ziel des Konzepts ist unter anderem die Klärung des aktuellen Status quo in Bezug auf vorhandene Reserveflächen und die Beurteilung der Geeignetheit zur Deckung der Bedarfe in Erkelenz. Darüber hinaus dient das Konzept zur Vorbereitung des planerischen und Handlungs- und Flächenmobilisierungsbedarfs. Ebenso Ziel ist die bedarfsgerechte Entwicklung von Flächen für Bedarfe der vorhandenen und künftig anzusiedelnden Unternehmen sowie die Definition von denkbaren Wirtschaftsprofilen. In der Sitzung sollen die wesentlichen Ergebnisse des Gewerbeflächenkonzepts Stadt Erkelenz durch das beauftragte Planungsbüro vorgestellt und das Gewerbeflächenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen werden. Ergebnisse aus dem Gewerbeflächenkonzept sollen bei künftigen Stadtentwicklungsplanungen, in der Bauleitplanung und in der konkreten Ansiedlung von Unternehmen Berücksichtigung finden. Das Konzept wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung vom 08.12.2020 zur Beratung gestellt und aufgrund eines Antrags zur Geschäftsordnung und nachfolgenden Beschlusses bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 02.02.2021 vertagt. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung am 02.02.2021 sowie im Hauptausschuss am 04.02.2021 wurde zunächst ein zustimmender Beschluss im nichtöffentlichen Teil gefasst. Dieser wurde jedoch in der Sitzung des Rates am 24.02.2021 nunmehr im öffentlichen Teil nicht bestätigt, sondern der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Gewünscht war seitens der Politik vor dem Hintergrund der Transparenz eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürgermeister Stephan Muckel sagte dies zu. In der Zeit vom 21.04. bis 26.05.2021 hatten nun die BürgerInnen die Gelegenheit, sich im Rahmen der Beteiligung zum Gewerbeflächenkonzept zu äußern. Die Öffentlichkeit wurde auf diese Möglichkeit durch die Presse, die Homepage der Stadt Erkelenz sowie Infos in den sozialen Medien breit informiert. Festzustellen ist, dass in vielen Fällen die seitens der Stadt Erkelenz im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung gestellten Informationen zum Gewerbeflächenkonzept offensichtlich nicht allen BürgerInnen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, vorlagen. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine kombinierte Abwägung/Erläuterung. Die Ergebnisse der Beteiligung, die Abwägung/Erläuterung der Verwaltung sowie ein Vorschlag zur Beschlussfassung sind in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle beigefügt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Der Abwägung/Erläuterung der Verwaltung zu den einzelnen Stellungnahmen wird zugestimmt. Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt bei tatsächlicher Realisierung der einzelnen Gebiete des Konzeptes im Rahmen der späteren konkreten Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne), die dann im Bereich der Bebauungspläne auch die tatsächliche Lage, Größe und Gestaltung denkbarer Gewerbeflächen unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Parameter (wie Verkehrsplanung, Grüngestaltung, Ausgleichsmaßnahmen etc.) beinhaltet. Das Gewerbeflächenkonzept Stadt Erkelenz wird als Leitlinie für die zukünftige Gewerbeansiedlung und die künftige Gewerbeflächenentwicklung als städtebauliches Konzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Abwägungstabelle Stellungnahmen der Öffentlichkeit
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