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Vorlage - A 61/583/2021  

 
 
Betreff: InHK
hier: Umgestaltung Marktplatz
Beschluss über das Planungskonzept zur Einreichung eines Förderantrages
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Entscheidung
21.09.2021 
7. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Städtebaulicher Entwurf Markt  

Tatbestand:

Nach dem umfangreichen Beteiligungsprozess zur Umgestaltung des Markplatzes (vgl. Vorlage A 61/582/2021 aus der Sitzung vom 22.06.21) hat das beauftragte Planungsbüro MWM eine zusammenfassende Variante bestehend aus Elementen der Varianten „Grünes Sofa“ und der „betonten Mitte“ erarbeitet.

 

Die Variante kombiniert die Sitzelemente vom „Grünen Sofa“ sowie den Bodenbelag (Natursteinpflaster) von der „betonten Mitte“. Am nördlichen Platzrand sollen 12 + 4 Autostellplätze vorgesehen werden.

 

Die Planung zur Umgestaltung des Marktplatzes steht im Gesamtzusammenhang mit dem integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt. Dazu gehört auch das bereits vorgestellte Mobilitätskonzept für eine bessere Erreichbarkeit der Innenstadt mit unterschiedlichen Mobilitätsträgern. Die Errichtung eines Mobilitätshubs an der Ostpromenade (siehe nachfolgenden TOP) mit rund 200 PKW-Stellplätzen ist Bestandteil des Konzeptes und soll u.a. auch den Wegfall der Stellplätze am Marktplatz kompensieren.

 

Die Planung wurde der Öffentlichkeit bereits am 31.08.2021 in der Stadthalle vorgestellt. Die Veranstaltung war aufgrund der Corona Schutzmaßnahmen nur mit Anmeldung und 3 G Nachweis zu besuchen. Es haben sich über 180 Personen angemeldet und an der Veranstaltung teilgenommen. Eine weitere kurze Vorstellung der Variante ist in der Ausschusssitzung durch das Planungsbüro vorgesehen.

 

Weiteres Vorgehen:

Nach Beschlussfassung wird die Verwaltung auf Grundlage des vorgestellten Entwurfes einen Förderantrag für Städtebaufördermittel zur Umgestaltung des Marktes bis zum 30.09.2021 stellen.

Im Folgejahr 2022 soll nach Erhalt eines positiven Fördervotums die Planung vertieft werden. Erste Kanalbauarbeiten könnten bereits in 2022 erfolgen ohne die vorhandenen Autostellplätze in Anspruch zu nehmen und Veranstaltungen, wie z.B. den Lambertusmarkt, zu beeinträchtigen. Diese Arbeiten, sowie die der Versorgungsträger, werden sich voraussichtlich bis 2023 hinziehen. Bautätigkeiten an den Oberflächen, auch im Bereich der vorhandenen Autostellplätze, sind danach erst im Jahre 2024 vorgesehen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1. Den wesentlichen Anforderungen zur Umgestaltung des Marktes wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorgestellten Konzeption einen Förderantrag zur Umgestaltung des Marktes zu stellen.

3. Die politischen Gremien sind über den Verlauf des Förderantrages (Sachstand) zu informieren.“


Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel für die Umgestaltung des Marktplatzes stehen unter dem Produktsachkonto S12010109 für die Jahre 2021 ff zur Verfügung.

 

Mit dem Antrag auf Fördermittel soll eine Finanzierung zu 60 % durch den Bund so-wie des Landes NRW im Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ erfolgen. Stellplatzflächen werden nicht gefördert.


Anlage:

Städtebaulicher Entwurf Markt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Städtebaulicher Entwurf Markt (4236 KB)