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Vorlage - A 61/587/2021  

 
 
Betreff: 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
21.09.2021 
7. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.09.2021 
6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
29.09.2021 
9. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden u. sonstige Träger öffentl. Belange 36. Änd. FNP  
Übersicht Geltungsbereich 36. Änd. FNP  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 02.02.2021 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung der Stadt Erkelenz die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven, beschlossen. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Kückhoven zu beteiligen.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 14 vom 09.07.2021 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 19.07.2021 bis 23.07.2021 im Rathaus der Stadt Erkelenz sowie über das Internet durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 12.07.2021 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

In der 2. Sitzung des Bezirksauschusses am 12.04.2021 wurde den Mitgliedern die Planänderung vorgestellt und erläutert. Der Bezirksausschuss Kückhoven stimmt der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes zu.

 

In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Erstattung der stadtplanerischen Leistungen ist durch eine Kostenübernahmeerklärung des Eigentümers der Flächen sichergestellt.


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven

 

Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes (Sondergebiet Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden u. sonstige Träger öffentl. Belange 36. Änd. FNP (19 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich 36. Änd. FNP (402 KB)