Bürgerinformationssystem

Tagesordnung - 29. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 29. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Do, 21.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:27 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2     Angelegenheit/en aus der 28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 19.02.2019      
Ö 2.1  
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.12.2018 hier: Errichtung von Fahrradabstellanlagen  
Enthält Anlagen
A 80/124/2019  
Ö 2.2  
Verkehrliche Maßnahmen zur Attraktivierung der Fußgängerzone im Bereich Markt hier: Umsetzungsbeschluss  
A 80/125/2019  
Ö 2.3  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. III/9 "Oestrich Nord", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/451/2019  
Ö 2.4  
Enthält Anlagen
Aufstellung einer Werbeanlagensatzung für die Innenstadt Erkelenz hier: redaktionelle Anpassungen  
Enthält Anlagen
A 63/308/2019  
Ö 3  
Antrag der Fraktion "Freie Wähler - UWG" im Rat der Stadt Erkelenz vom 02.01.2019 hier: Resolution an den Landtag NRW zwecks Abschaffung der Straßenausbaubeiträge  
Enthält Anlagen
A 20/447/2019  
Ö 4  
Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW: "Sofort mehr Rücksicht auf die Zahlungskraft der Bürger bei Straßenbaubeitrag nehmen!" hier: Ausbau der Straßen "Marienweg" zwischen Krefelder Straße und St.-Rochus-Weg, "Ratiborweg" und "Breslauer Straße"  
Enthält Anlagen
A 10/789/2019  
Ö 5  
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 29.11.2018 hier: Fragerecht der Bürger/innen in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz verbessern  
Enthält Anlagen
A 10/790/2019  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der § 18 der Geschäftsordnung „Fragestunden für Einwohner“ wird wie folgt geändert:

 

§ 18 Fragestunde für Einwohner/innen

 

(1) Zu Beginn einer jeden Ratssitzung findet eine Fragestunde für Einwohner/innen statt. Sie ist als erster Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der Sitzung aufzunehmen. Jede/r Einwohner/in ist berechtigt, nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den/die Bürgermeister/in zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt Erkelenz oder des Rates beziehen.

 

(2) Melden sich mehrere Einwohner/innen gleichzeitig, so bestimmt der/die Bürgermeister/in die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jede/r Fragesteller/in ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. Die Redezeit beträgt höchstens 5 Minuten.

 

(3) Die Beantwortung der Anfrage erfolgt grundsätzlich und unmittelbar mündlich durch den/die Bürgermeister/in. Der/die Bürgermeister/in kann die Beantwortung an ein Mitglied des Verwaltungsvorstandes oder den/die fachlich zuständige/n Dezernenten bzw. Dezernentin delegieren. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der/die Fragesteller/in auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.“

 

 

   
    21.02.2019 - Hauptausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Geänderter Beschluss – Änderung fett und kursiv – (als Empfehlung an den Rat):

„Der § 18 der Geschäftsordnung „Fragestunden für Einwohner“ wird wie folgt geändert:

 

§ 18 Fragestunde für Einwohner/innen

 

(1) Zu Beginn einer jeden Ratssitzung findet eine Fragestunde für Einwohner/innen statt. Sie ist als erster Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der Sitzung aufzunehmen. Jede/r Einwohner/in ist berechtigt, nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den/die Bürgermeister/in zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten des Rates beziehen.

 

(2) Melden sich mehrere Einwohner/innen gleichzeitig, so bestimmt der/die Bürgermeister/in die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jede/r Fragesteller/in ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. Die Redezeit beträgt höchstens 5 Minuten.

 

(3) Die Beantwortung der Anfrage erfolgt grundsätzlich und unmittelbar mündlich durch den/die Bürgermeister/in. Der/die Bürgermeister/in kann die Beantwortung an ein Mitglied des Verwaltungsvorstandes oder den/die fachlich zuständige/n Dezernenten bzw. Dezernentin delegieren. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der/die Fragesteller/in auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.“

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen

   
    27.02.2019 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

„Der § 18 der Geschäftsordnung „Fragestunden für Einwohner“ wird wie folgt geändert:

 

§ 18

Fragestunden für Einwohner/innen

 

Fragestunden für Einwohner/innen zu gemeindlichen Angelegenheiten werden durch den Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin zum Schluss jeder öffentlichen Sitzung des Rates in die Tagesordnung aufgenommen. Die Anfragen, die im Rahmen der Fragestunden behandelt werden sollen, müssen vier Werktage vor einer Ratssitzung schriftlich bei dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin eingegangen sein. Der/die Bürgermeister/in kann auch mündliche Fragen zulassen. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten des Rates beziehen.

 

Die Änderung vom 27.02.2019 (§ 18) tritt mit dem Tage nach der Beschlussfassung der Änderung in Kraft.“

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

Ö 6  
Enthält Anlagen
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW über die Zulassung von terminierten verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2019  
Enthält Anlagen
A 30/216/2019  
Ö 7  
Beschaffung eines Löschfahrzeuges (Mittleres Löschfahrzeug [MLF]) für die Verwaltungseinheit  
Enthält Anlagen
A 30/217/2019  
Ö 8  
Künftige Aufstellung von Gesamtabschlüssen  
Enthält Anlagen
A 20/448/2019  
Ö 9     Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten      
Ö 9.1  
Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW (Anmerk.: Soweit zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle vorliegen, werden diese zusammen mit den Sitzungsvorlagen zugesandt.)  
A 20/449/2019  
Ö 9.2  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 26.11.2018 bis 31.01.2019  
Enthält Anlagen
A 20/450/2019  
N 1     (nichtöffentlich)