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Vorlage - A 10/790/2019  

 
 
Betreff: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 29.11.2018
hier: Fragerecht der Bürger/innen in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz verbessern
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
21.02.2019 
29. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz
27.02.2019 
27. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der SPD_Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 29.11.2018  

Tatbestand:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz hat mit Datum vom 29.11.2018 folgenden Antrag zur Beschlussfassung im kommenden Rat gestellt:

 

Der § 18 der Geschäftsordnung „Fragestunden für Einwohner“ wird wie folgt geändert:

 

§ 18 Fragestunde für Einwohner/innen

 

(1) Zu Beginn einer jeden Ratssitzung findet eine Fragestunde für Einwohner/innen statt. Sie ist als erster Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der Sitzung aufzunehmen. Jede/r Einwohner/in ist berechtigt, nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den/die Bürgermeister/in zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt Erkelenz oder des Rates beziehen.

 

(2) Melden sich mehrere Einwohner/innen gleichzeitig, so bestimmt der/die Bürgermeister/in die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jede/r Fragesteller/in ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. Die Redezeit beträgt höchstens 5 Minuten.

 

(3) Die Beantwortung der Anfrage erfolgt grundsätzlich und unmittelbar mündlich durch den/die Bürgermeister/in. Der/die Bürgermeister/in kann die Beantwortung an ein Mitglied des Verwaltungsvorstandes oder den/die fachlich zuständige/n Dezernenten bzw. Dezernentin delegieren. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der/die Fragesteller/in auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Antragsbegründung:

 

Die bisherige Formulierung des § 18 sieht zwar derzeit eine Einwohnerfragestunde vor, jedoch scheint die Hürde einer zweiwöchigen vorherigen schriftlichen Anfrage an den/die Bürgermeister/in zu hoch zu sein. Den Einwohnern bzw. Einwohnerinnen sollte daher die Gelegenheit zu mündlichen, auch spontanen Anfragen gegeben werden. Manche Anfragen ergeben sich auch erst kurzfristig durch die Tagesordnung des Rates, die selten zwei Wochen vor der Sitzung öffentlich gemacht ist. Hierzu bietet die derzeitige Regelung keine Gelegenheit.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Einwohnerfragestunden können nach § 48 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in die Tagesordnung der Ratssitzungen aufgenommen werden, wenn die Einzelheiten in der Geschäftsordnung geregelt worden sind. Dem Rat bleibt hier ein großer Gestaltungsspielraum. Hierbei kann der Rat zu Art und Umfang, zur Länge der Redezeit oder auch zur Häufigkeit frei entscheiden.

Die bislang in der aktuellen Geschäftsordnung aufgenommene Regelung zu Einwohnerfragestunden lehnt sich dabei an die Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW an:

 

§ 18

Fragestunden für Einwohner

 

Fragestunden für Einwohner zu gemeindlichen Angelegenheiten können zum Schluss jeder öffentlichen Sitzung in die Tagesordnung aufgenommen werden. Die Anfragen müssen zwei Wochen vor der Einladung zu einer Ratssitzung schriftlich bei dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin eingegangen sein. Die Fragen sind ihrem Inhalt nach auf die Zuständigkeit des Rates zu beschränken.

 

An dieser Stelle weist die Verwaltung darauf hin, dass die Formulierung des Antrages der SPD-Fraktion  zukünftig Fragestellungen zulassen möchte, die sich auf Angelegenheiten der Stadt Erkelenz oder auf Angelegenheiten des Rates beziehen, vor der Beschlussfassung angepasst werden sollte.

 

In diesem Zusammenhang ist die gemäß Kommunalverfassungsrecht verbindlich erfolgte Aufgabenzuordnung auf die verschiedene Orange der Kommune zu beachten und einzuhalten. So ist der Bürgermeister in vielen Verwaltungsbereichen alleinig zuständig und verantwortlich (z. B. Straßenverkehrsangelegenheiten, Personenstandswesen, Sozialamtsangelegenheiten, Aufgaben der Ordnungsbehörde etc). Diesbezügliche Fragen müssen vom Bürgermeister in Ratssitzungen bzw. in Einwohnerfragestunden nicht erörtert und beantwortet werden. Fragen in Einwohnerfragestunden können sich so ausschließlich auf Angelegenheiten des Rates beziehen.

 

Zur Klarstellung, insbesondere für die Einwohner/innen, die an Einwohnerfragestunden partizipieren möchten, sollte daher der Beschlussentwurf, der aus dem Antrag der SPD-Fraktion übernommen worden ist, mit folgender Änderung angepasst werden: „Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten des Rates beziehen.“

 


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der § 18 der Geschäftsordnung „Fragestunden für Einwohner“ wird wie folgt geändert:

 

§ 18 Fragestunde für Einwohner/innen

 

(1) Zu Beginn einer jeden Ratssitzung findet eine Fragestunde für Einwohner/innen statt. Sie ist als erster Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der Sitzung aufzunehmen. Jede/r Einwohner/in ist berechtigt, nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den/die Bürgermeister/in zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt Erkelenz oder des Rates beziehen.

 

(2) Melden sich mehrere Einwohner/innen gleichzeitig, so bestimmt der/die Bürgermeister/in die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jede/r Fragesteller/in ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. Die Redezeit beträgt höchstens 5 Minuten.

 

(3) Die Beantwortung der Anfrage erfolgt grundsätzlich und unmittelbar mündlich durch den/die Bürgermeister/in. Der/die Bürgermeister/in kann die Beantwortung an ein Mitglied des Verwaltungsvorstandes oder den/die fachlich zuständige/n Dezernenten bzw. Dezernentin delegieren. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der/die Fragesteller/in auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

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Anlage:

Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 29.11.2018: Fragerecht der Bürger/innen in der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz verbessern

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der SPD_Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 29.11.2018 (808 KB)