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Vorlage - A 20/447/2019  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion "Freie Wähler - UWG" im Rat der Stadt Erkelenz vom 02.01.2019
hier: Resolution an den Landtag NRW zwecks Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
21.02.2019 
29. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
27.02.2019 
27. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Freien_Wähler_UWG_Fraktion Erkelenz  

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 02. Januar 2019 beantragt die Fraktion „Freie Wähler – UWG“, dass der

 

„... Rat der Stadt Erkelenz eine Resolution an den Landtag des Landes NRW richtet, die darauf abzielt, dass sich der Landtag mit der Thematik „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ beschäftigt und die entsprechenden Gesetze anpasst, damit die Kommunen nicht mehr gesetzlich verpflichtet sind, die Anliegerbeiträge zu erheben. Außerdem sollte der Landtag durch entsprechenden Haushaltsbeschluss festlegen, dass den Kommunen die entfallenden Beträge aus Landesmitteln erstattet werden.“

 

Die ausführliche Begründung des Antrages kann dem als Anlage zur Sitzungsvorlage beigefügten Antrag vom 02. Januar 2019 entnommen werden.

 

Wie dem Antrag zu entnehmen ist, hat der Bund der Steuerzahler aktuell eine Initiative gestartet, die den Zweck verfolgt, dass sich der Landtag mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW auseinander setzen muss. Die dafür erforderliche Anzahl an Unterschriften soll bereits erreicht sein.

 

Unabhängig davon hat die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag am  06.11.2018 (Drucksache 17/4115) einen Gesetzesentwurf eingebracht, der inhaltlich vorsieht, dass „Auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen von den Grundstückseigentümern künftig verzichtet wird. Die kreisfreien Städte und kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhalten als Ersatz für den Wegfall Zuweisungen aus originären Landesmitteln.“. Der Landtag hat diesen  Gesetzesentwurf zur Beratung an einen Ausschuss verwiesen.

 

Parallel dazu haben die CDU- und die FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag  einen gemeinsamen Antrag zur „bürgerfreundlichen Gestaltung der Straßenausbaubeiträge“ in NRW gestellt. Danach sollen Regelungen geschaffen werden, die den aktuellen § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW bürgerfreundlicher gestalten. Eine Abschaffung der Beitragspflicht wird dabei aber ausdrücklich abgelehnt, da dies eine Verlagerung der Kosten von den Grundstückseigentümern hin zur Finanzierung durch die Gesamtheit aller Steuerzahler und somit zu neuen Ungerechtigkeiten in der Belastung führen würde.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in NRW spricht sich mit aktuellem Schreiben vom 11. Januar 2019 gegen eine Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen in Nordrhein-Westfalen aus. Begründet wird dies u. a. damit, dass damit gerechnet wird, dass eine jährlich zu kompensierende Deckungslücke in einem hohen dreistelligen Millionenbetrag entstehen würde. So sieht z. B. der aktuelle Haushaltsplan der Stadt Erkelenz für die Jahre 2019 bis 2022 durchschnittlich 1.053.000 € an Beiträgen vor. Die kommunalen Spitzenverbände zweifeln daher an, dass das Land einen solchen hohen dreistelligen Millionenbetrag jährlich dauerhaft aufbringen würde und könnte. Die nordrhein-westfälischen Kommunen wären daher vom Wohlwollen des Landes und dessen Finanzsituation abhängig. Gleichzeitig müssten die Kommunen aber ihren gesetzlichen Verpflichtungen (insbesondere Verkehrssicherungspflichten und Sicherung der Erschließung der Anwohnerinnen und Anwohner) als Straßenbaulastträgerin nachkommen. Im Falle einer fehlenden Gegenfinanzierung durch das Land müsste also auf andere Finanzierungsmöglichkeiten zurückgegriffen werden. Eine solche alternative Finanzierung könnte z. B. auch die Anhebung der Grundsteuer darstellen. In jedem Fall würde aber der Grundsatz durchbrochen werden, dass Leistungen, die einem bestimmten Benutzer(-kreis) bevorteilen, von diesem(n) auch durch spezielle Abgaben refinanziert werden sollen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„...“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhaltsdarstellung.


Anlage:

Antrag der „Freien Wähler – UWG“ Fraktion Erkelenz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Freien_Wähler_UWG_Fraktion Erkelenz (372 KB)