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Tatbestand: Die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz beantragen mit gemeinsamem Antrag vom 13.12.2018:
„1.Die Stadt Erkelenz errichtet weitere Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum und an wichtigen öffentlichen Einrichtungen, die für alle Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr nutzbar sind. 2.Hierfür ist zuvor der potenzielle Bedarf, auch in den einzelnen Stadtbezirken über die Innenstadt hinaus, festzustellen. 3.Über das Ergebnis der Planungen, Kostenermittlungen (unter größtmöglicher externer Fördermöglichkeiten, z.B. Förderprogramm Nahmobilität) und Zeitplanungen ist bis Herbst 2019 zu berichten, um eine Entscheidung über die Gesamtfinanzierung für den Haushalt 2020 zu ermöglichen:
Begründung An einigen öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Straßenraum fehlen Fahrradabstellanlagen. Dort wo bereits welche vorhanden sind, sind sie oft in ganz schlechtem Zustand bzw. als sog. ,,Felgenklemmer" dem Radverkehr nicht mehr zumutbar und bieten oft keine Möglichkeit den Rahmen des Fahrrades abzuschließen. In der Folge werden Fahrräder ungeordnet abgestellt oder man verzichtet aufgrund der erhöhten Diebstahlgefahr ganz auf das Verkehrsmittel Fahrrad. Eine Einarbeitung dieser Maßnahme in das Klimaschutzkonzept der Stadt Erkelenz ist zu überprüfen.“
Der schriftliche Antrag nebst Begründung ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Verwaltung nimmt den gemeinsamen Antrag der CDU Fraktion und der FDP Fraktion zur Kenntnis und verweist darauf, dass in der Vergangenheit bereits umfangreiche Maßnahmen zur Attraktivierung des Fahrradparkens umgesetzt wurden. Ein neuerliches Fahrradabstellanlagen-Programm könnte dazu dienen, zusätzliche Angebote aber auch den Austausch von sogenannten „Felgenkillern“ sukzessive in den Erkelenzer Ortschaften und der Innenstadt voranzubringen.
Die Verwaltung empfiehlt im Falle der Durchführung des Konzeptes vorzugsweise solche Fahrradbügel anzuschaffen, wie es sie schon vielfach im Stadtgebiet gibt, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten. Das Land NRW stellt Fördermittel für ein solches Programm zur Verfügung (Förderquote 75%) bei einer Bagatellgrenze in Höhe von 20.000 Euro. Der von der Bezirksregierung vorgegebene Zeitrahmen ist einzuhalten, so dass der Bedarf bis spätestens 1.9.2019 für das gesamte Stadtgebiet ermittelt und kalkuliert werden müsste. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat): „…“
Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, da eine umfangreiche Kostenermittlung erforderlich ist und die Landesförderung ggfls. zu beantragen ist. Anlage: Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion
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