Bürgerinformationssystem
Fraktionsvorsitzender Rogowsky trägt für die antragstellende Fraktion vor und erklärt, dass die SPD-Fraktion mit der empfohlenen Formulierung „Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten des Rates beziehen.“ einverstanden sei. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass man die Einreichung von Anfragen offener gestalten solle.
Ausschussmitglied Kehren weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass durch die Änderung des § 18 der Geschäftsordnung „Fragestunden für Einwohner/innen“ bürokratische Hürden für diese wegfallen sollen.
Stv. Ausschussmitglied Czybik, Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen und Fraktionsvorsitzender Moll teilen mit, dass sie den Antrag unterstützen.
Fraktionsvorsitzender Merkens trägt die bislang in der aktuellen Geschäftsordnung aufgenommene Regelung zu Einwohnerfragestunden vor. Man solle die Frist zur Einreichung der Anfragen verkürzen und am Ende einer jeden Ratssitzung eine Fragestunde für Einwohner/innen mit schriftlicher Voranmeldung stattfinden lassen. Die sonstigen Regelungen sollen unberührt bleiben.
Fraktionsvorsitzender Krahe erklärt, dass die FDP-Fraktion wegen mangelnder Beschlussreife nicht zustimmen werde.
Bürgermeister Jansen lässt über den weitestgehenden Antrag (vorliegende Beschlussempfehlung gemäß Sitzungsvorlage mit Änderung des letzten Satzes in Abs. 1 „Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten des Rates beziehen.“) abstimmen. Geänderter Beschluss – Änderung fett und kursiv – (als Empfehlung an den Rat): „Der § 18 der Geschäftsordnung „Fragestunden für Einwohner“ wird wie folgt geändert:
§ 18 Fragestunde für Einwohner/innen
(1) Zu Beginn einer jeden Ratssitzung findet eine Fragestunde für Einwohner/innen statt. Sie ist als erster Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der Sitzung aufzunehmen. Jede/r Einwohner/in ist berechtigt, nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den/die Bürgermeister/in zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten des Rates beziehen.
(2) Melden sich mehrere Einwohner/innen gleichzeitig, so bestimmt der/die Bürgermeister/in die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jede/r Fragesteller/in ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. Die Redezeit beträgt höchstens 5 Minuten.
(3) Die Beantwortung der Anfrage erfolgt grundsätzlich und unmittelbar mündlich durch den/die Bürgermeister/in. Der/die Bürgermeister/in kann die Beantwortung an ein Mitglied des Verwaltungsvorstandes oder den/die fachlich zuständige/n Dezernenten bzw. Dezernentin delegieren. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der/die Fragesteller/in auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt.“ Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen |
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