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Tagesordnung - 3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz  

 
 
Bezeichnung: 3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz
Datum: Mi, 24.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Tätigkeitsbericht des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten  
Enthält Anlagen
A 10/066/2014  
Ö 3  
Leitentscheidung der Landesregierung zur Änderung der Tagebaugrenzen; Grundsatzbeschluss der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
/008/2014  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf:

„1.Erstellung eines Schreibens an die Ministerpräsidentin mit folgenden Inhalten:

a)     Seitens der Stadt Erkelenz wird die Entscheidung der Landesregierung begrüßt, durch eine Leitentscheidung ein eindeutiges politisches Signal zur Rettung der Ortschaft Holzweiler sowie des Hauerhofes auf Erkelenzer Stadtgebiet zu setzen und das Angebot der Einbeziehung der Betroffenen vor Ort wird dankend angenommen.

b)     Bei den anstehenden Entscheidungen auf Landesebene sind insbesondere die Belange der vor Ort unmittelbar mit dem Tagebau konfrontierten Menschen zuvorderst zu beachten. Nach umfassender Diskussion unter Einbeziehung der Vertreter aus der Ortschaft Holzweiler haben sich die nachstehenden Punkte als Mindestforderungen ein Leben im Ort, ohne weitere Einschränkung der Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Lebens, herauskristallisiert. 

c)     Der Bandsammelpunkt ist bereits in der jetzigen Lage der größte Verursacher von Lärm, Staub und auch Lichtbelastung für die Nachbarschaft auch in weiterer Entfernung. Daher ist ein weiteres Heranrücken des Bandsammelpunktes, wie dies die bisherigen Planungen vorsehen, unter keinen Umständen akzeptabel.

d)     Es wurde erkannt, dass die Landesregierung auch gegenüber dem Tagebauunternehmen sowie den dortigen Beschäftigten in der Pflicht zu verlässlichen, praktikablen sowie die Tragsicherheit einer Tagebaukante garantierenden Lösungen steht und daher bisher weder eine Zeitdauer für den Abbau von Braunkohle noch eine klare Linienführung für diese Tagebaukante aktuell vornehmen kann. Mit Blick auf die Schutzbedürfnisse der in den Tagebaurandorten wohnenden Menschen sowie die Gewährleistung einer angemessenen Chance zum Werterhalt der Immobilien wird ein Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung – einschließlich der zu den Orten gehörenden Höfen von 500 m eingefordert. Insofern schließt sich die Stadt Erkelenz der Forderung des Rates der Stadt Mönchengladbach an (Ratsbeschluss vom 21.05.2014).

e)     Mit der anstehenden Leitentscheidung ist auch dafür Sorge zu tragen, dass alle damit zusammenhängenden Auswirkungen auf die Infrastruktur, wie Tagebaurandstraße, Entwicklung des Konzeptes für die Tagebaurandgestaltung und Flächennutzungen zeitgleich mit entschieden werden und frühzeitig – bestenfalls sofort – mit der Umsetzung begonnen wird, so dass diesbezüglich für die betroffenen Randorte später nicht nochmals Veränderungen anstehen.

 

  1. Der Braunkohleausschuss bei der Stadt Erkelenz wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Beratungen und der Beschlussfassungen zu den oben aufgeführten Themenbereichen zu bilden. Den Fraktionen ist es freigestellt, welche konkreten Fraktionsmitglieder sie evtl. wechselnd themenbezogen (max. drei Teilnehmer je Fraktion) für die Arbeitsgruppe benennen. Dazu nehmen grundsätzlich mindestens ein Vertreter des Verwaltungsvorstandes der Stadt sowie evtl. die betroffenen Fachamtsleiter, Referenten oder Koordinatoren aus der Verwaltung an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teil. Dazu sind dann jeweils unter Berücksichtigung der bestehenden Gremienstrukturen bzw. Vertretungen der Dorfgemeinschaften je nach Thema Vertreter der Bürgerbeiräte, aus den Bezirksausschüssen und den Dorfgemeinschaften einzuladen.

Dem Rat ist dann über den Braunkohleausschuss regelmäßig über die Treffen der Arbeitsgruppe zu berichten.“

   
    24.09.2014 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 3 - geändert beschlossen
   

Ergänzter Beschluss:

(Ergänzung fett und kursiv gedruckt)

„1.Erstellung eines Schreibens an die Ministerpräsidentin mit folgenden Inhalten:

a)     Seitens der Stadt Erkelenz wird die Entscheidung der Landesregierung begrüßt, durch eine Leitentscheidung ein eindeutiges politisches Signal zur Rettung der Ortschaft Holzweiler sowie des Hauerhofes auf Erkelenzer Stadtgebiet zu setzen und das Angebot der Einbeziehung der Betroffenen vor Ort wird dankend angenommen.

b)     Bei den anstehenden Entscheidungen auf Landesebene sind insbesondere die Belange der vor Ort unmittelbar mit dem Tagebau konfrontierten Menschen zuvorderst zu beachten. Nach umfassender Diskussion unter Einbeziehung der Vertreter aus der Ortschaft Holzweiler haben sich die nachstehenden Punkte als Mindestforderungen ein Leben im Ort, ohne weitere Einschränkung der Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Lebens, herauskristallisiert. 

c)     Der Bandsammelpunkt ist bereits in der jetzigen Lage der größte Verursacher von Lärm, Staub und auch Lichtbelastung für die Nachbarschaft auch in weiterer Entfernung. Daher ist ein weiteres Heranrücken des Bandsammelpunktes, wie dies die bisherigen Planungen vorsehen, unter keinen Umständen akzeptabel.

d)     Es wurde erkannt, dass die Landesregierung auch gegenüber dem Tagebauunternehmen sowie den dortigen Beschäftigten in der Pflicht zu verlässlichen, praktikablen sowie die Tragsicherheit einer Tagebaukante garantierenden Lösungen steht und daher bisher weder eine Zeitdauer für den Abbau von Braunkohle noch eine klare Linienführung für diese Tagebaukante aktuell vornehmen kann. Mit Blick auf die Schutzbedürfnisse der in den Tagebaurandorten wohnenden Menschen sowie die Gewährleistung einer angemessenen Chance zum Werterhalt der Immobilien wird ein Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung – einschließlich der zu den Orten gehörenden Höfen von 500 m eingefordert. Insofern schließt sich die Stadt Erkelenz der Forderung des Rates der Stadt Mönchengladbach an (Ratsbeschluss vom 21.05.2014).

e)     Mit der anstehenden Leitentscheidung ist auch dafür Sorge zu tragen, dass alle damit zusammenhängenden Auswirkungen auf die Infrastruktur, wie Tagebaurandstraße, Entwicklung des Konzeptes für die Tagebaurandgestaltung und Flächennutzungen sowie alle nötigen Maßnahmen zur Vermeidung von Lärm und Staub zeitgleich mit entschieden werden und frühzeitig – bestenfalls sofort – mit der Umsetzung begonnen wird, so dass diesbezüglich für die betroffenen Randorte später nicht nochmals Veränderungen anstehen.

 

  1. Der Braunkohleausschuss bei der Stadt Erkelenz wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Beratungen und der Beschlussfassungen zu den oben aufgeführten Themenbereichen zu bilden. Den Fraktionen ist es freigestellt, welche konkreten Fraktionsmitglieder sie evtl. wechselnd themenbezogen (max. drei Teilnehmer je Fraktion) für die Arbeitsgruppe benennen. Dazu nehmen grundsätzlich mindestens ein Vertreter des Verwaltungsvorstandes der Stadt sowie evtl. die betroffenen Fachamtsleiter, Referenten oder Koordinatoren aus der Verwaltung an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teil. Dazu sind dann jeweils unter Berücksichtigung der bestehenden Gremienstrukturen bzw. Vertretungen der Dorfgemeinschaften je nach Thema Vertreter der Bürgerbeiräte, aus den Bezirksausschüssen und den Dorfgemeinschaften einzuladen. Dem Rat ist dann über den Braunkohleausschuss regelmäßig über die Treffen der Arbeitsgruppe zu berichten.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 4     Angelegenheit/en aus der 1. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 11.09.2014      
Ö 4.1  
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Entwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB
Enthält Anlagen
A 61/288/2014  
Ö 4.2  
Bebauungsplan Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Entwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB
Enthält Anlagen
A 61/289/2014  
Ö 4.3  
Enthält Anlagen
Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf des Braunkohlenplanes "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath"  
Enthält Anlagen
A 61/290/2014  
Ö 5     Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 16.09.2014      
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Gerderhahn), Erkelenz-Gerderhahn hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/291/2014  
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 0310.2 "Unterhahn", Erkelenz-Gerderhahn hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/292/2014  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Besetzung der Bezirksausschüsse  
A 10/067/2014  
Ö 6.1  
ZUSATZPUNKT: Ausschussbesetzungen     A 10/081/2014  
Ö 7  
Delegiertenbestellung für den Gemeindekongress 2014 des Städte- und Gemeindebundes NRW  
A 10/068/2014  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Widmung von Straßen im Stadtgebiet Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 30/165/2014  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Erlass einer Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung von Wegeparzellen  
Enthält Anlagen
A 30/168/2014  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Zuleitung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2013 gemäß § 116 Abs. 5 GO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW  
A 20/293/2014  
Ö 11     Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW      
Ö 11.1  
Leistungen nach §§ 3, 5 und 6 AsylbLG (Produktsachkonten 050303.533930/-733930)  
A 20/297/2014  
Ö 11.2  
Leistungen nach § 4 AsylbLG - Krankenhilfe u. a. (Produktsachkonten 050303.533940/-733940)  
A 20/298/2014  
Ö 12  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 07.06.2014 - 31.08.2014  
A 20/295/2014  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 7     (nichtöffentlich)