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Vorlage - /008/2014  

 
 
Betreff: Leitentscheidung der Landesregierung zur Änderung der Tagebaugrenzen;
Grundsatzbeschluss der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Bürgermeister   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.09.2014 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage1  
Anlage2  
Anlage3  
Anlage4  
Anlage5  
Anlage6  
Anlage7  
Anlage8  

Tatbestand:

Seit den Medienberichterstattungen zur wirtschaftlichen Schwäche des Unternehmens RWE und zu möglichen Ausstiegsszenarien aus dem Braunkohletagebau, beginnend mit einer Veröffentlichung in der Süddeutschen Zeitung vom 8.10.2013, sind viele Fragen aufgeworfen worden und für alle eine große Unsicherheit entstanden. Infolge dessen hat es dann in Erkelenz und bei den Landesdienststellen mehrere Gespräche unter Beteiligung der Bezirksregierung, der Staatskanzlei, des Bürgermeisters/Verwaltungsvorstandes, der Fraktionen im Rat der Stadt Erkelenz und Vertreter des Bürgerbeirates sowie des Vorstandes von RWE Power gegeben. Ziel war es dabei, klare Aussagen und Verlässlichkeit der Entscheider bei RWE und den zuständigen Landesdienststellen zu erhalten. Flankiert wurde dies von Beschlüssen des Rates der Stadt Erkelenz.

Mit der Erklärung der Ministerpräsidentin vom 9. April 2014 (Anlage 1) haben sich zur Thematik des Fortgangs des Verfahrens zum Tagebau Garzweiler II neue Perspektiven aufgetan, die unmittelbar die Verfahren hier vor Ort beeinflussen. Seitens der Landesregierung erfolgten politische Willensbekundungen zu den Themen der besseren Berücksichtigung der Belange sowie der Einbeziehung der unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Entwicklung von Entscheidungsvorschlägen. Aus Sicht der Stadt Erkelenz müssen diese Aussagen sowohl für die Betroffenen im konkreten  Umsiedlungsverfahren (Keyenberg, Kuckum, Berverath, Ober- und Unterwestrich), aus der Ortschaft Holzweiler wie auch für die Tagebauanrainerortschaften gelten.

Festzuhalten ist, dass zwischen mehreren Verfahren und unterschiedlichen Zuständigkeiten auf Landesebene zu unterscheiden ist, die zwar alle bei der Stadt Erkelenz zusammenlaufen und bei denen auch Schnittstellen zueinander bestehen, aber dennoch hinsichtlich der rechtlichen und praktischen Vorgehensweise getrennt zu behandeln sind.

Diese Verfahren sind:

 

a)     Fortsetzung der restlichen Umsiedlungen sowie Entwicklung der neuen Standorte Immerath und Borschemich

b)     Planmäßige Fortsetzung des Umsiedlungsverfahrens Keyenberg, Kuckum, Berverath, Ober- und Unterwestrich

c)     Veränderung des Braunkohleplans zu den Abständen des Tagebaurands zu bewohnten Ortschaften

d)     Problematik der Tagebaurandorte und Konzepte für die Verhinderung von evtl. Nachteilen durch den Tagebau

e)     Masterplan für die Tagebaurandgestaltung und die Entwicklung der Tagebaufolgelandschaft bzw. der Nutzungsmöglichkeiten in der Übergangszeit

f)       Landes-Leitentscheidung (und anschließendes Braunkohleplanänderungsverfahren) zur Reduzierung der Fördermenge und der dadurch bedingten Rücknahme der Tagebaufläche, die insbesondere nach der derzeitigen Zusage des Landes den Bestand der Ortschaft Holzweiler und des landwirtschaftlichen Hofes „Hauerhof“ auf Erkelenzer Stadtgebiet sichern soll.

 

Der Bürgermeister hat sich mit Schreiben vom 24.04.2014 (Anlage 2) an die Bezirksregierung und die Staatskanzlei gewandt. Ziel war es, den in den letzten Monaten begonnen Dialog aller Beteiligten noch vor den Sommerferien anzustoßen und die Zusage der Beteiligung der Betroffenen aus Erkelenz einzufordern. Die Antworten hierzu sind am 22. und 23. Mai 2014 (Anlage 3 und 4) eingegangen. Grundsätzlich wird hierin die Zusage bestätigt, jedoch noch um Zeit gebeten, bis die Koordination auf Ebene der beteiligten Landesdienststellen erfolgt ist.

 

Darüber hinaus wurde der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW zur Thematik der IRR-Projektskizze, die eine nachhaltige Ortsplanung für den nächsten Umsiedlungsort und Ausstrahlung auf andere Dörfer mit umfassender Bürgerinformation sowie -beteiligung beinhaltete, und zur Tagebaurandgestaltung (Niersaue) mit Schreiben vom 09.09.2013 und 31.03.2014 (Anlagen 5 und 6) angeschrieben. Die Antwort hierzu ging am 05.05.2014 (Anlage 7) ein.

 

Zudem fand am 04.07.2014 ein persönliches Gespräch auf Einladung des Ministers in Düsseldorf zwischen Minister Remmel und Bürgermeister Jansen zur Gesamtthematik statt. Grundsätzlich wurde vom Minister signalisiert, den Umsiedlungsprozess gerne auch flankierend und unterstützend zu begleiten (Beratung Energieagentur etc.) und zu prüfen, ob nicht alternative Möglichkeiten einer Landesförderung zur Umsetzung zumindest von Teilzielen des Projektes bestehen, da das IRR-Projekt durch Zeitfortgang nicht mehr so umsetzbar ist. Hier dauert die Prüfung noch an.

 

Am 16.07.2014 fand auf Einladung aus Holzweiler (Anlage 8) ein Treffen von Fraktionsvertretern, Bürgermeister, Dr. Gotzen und den Vertretern der Initiative „Perspektive für Holzweiler“ im Pfarrzentrum in Holzweiler statt.

 

Nach intensiver, sehr konstruktiver und fachlich sowie sachlich guter Diskussion ist man übereingekommen, auch in zeitlicher Hinsicht Prioritäten zu setzen.

Zuvorderst gilt es auf die Leitentscheidung mit Forderungen zu wichtigen Eckpunkten Einfluss zu nehmen und eine Struktur für die Arbeit des Rates bzw. des Braunkohleausschusses, der Fraktionen unter Einbeziehung zu den zuvor genannten jeweiligen Verfahren Betroffenen bzw. Vertretern der Bürgerschaft zu schaffen.


Beschlussentwurf:

„1.Erstellung eines Schreibens an die Ministerpräsidentin mit folgenden Inhalten:

a)     Seitens der Stadt Erkelenz wird die Entscheidung der Landesregierung begrüßt, durch eine Leitentscheidung ein eindeutiges politisches Signal zur Rettung der Ortschaft Holzweiler sowie des Hauerhofes auf Erkelenzer Stadtgebiet zu setzen und das Angebot der Einbeziehung der Betroffenen vor Ort wird dankend angenommen.

b)     Bei den anstehenden Entscheidungen auf Landesebene sind insbesondere die Belange der vor Ort unmittelbar mit dem Tagebau konfrontierten Menschen zuvorderst zu beachten. Nach umfassender Diskussion unter Einbeziehung der Vertreter aus der Ortschaft Holzweiler haben sich die nachstehenden Punkte als Mindestforderungen ein Leben im Ort, ohne weitere Einschränkung der Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Lebens, herauskristallisiert. 

c)     Der Bandsammelpunkt ist bereits in der jetzigen Lage der größte Verursacher von Lärm, Staub und auch Lichtbelastung für die Nachbarschaft auch in weiterer Entfernung. Daher ist ein weiteres Heranrücken des Bandsammelpunktes, wie dies die bisherigen Planungen vorsehen, unter keinen Umständen akzeptabel.

d)     Es wurde erkannt, dass die Landesregierung auch gegenüber dem Tagebauunternehmen sowie den dortigen Beschäftigten in der Pflicht zu verlässlichen, praktikablen sowie die Tragsicherheit einer Tagebaukante garantierenden Lösungen steht und daher bisher weder eine Zeitdauer für den Abbau von Braunkohle noch eine klare Linienführung für diese Tagebaukante aktuell vornehmen kann. Mit Blick auf die Schutzbedürfnisse der in den Tagebaurandorten wohnenden Menschen sowie die Gewährleistung einer angemessenen Chance zum Werterhalt der Immobilien wird ein Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung – einschließlich der zu den Orten gehörenden Höfen von 500 m eingefordert. Insofern schließt sich die Stadt Erkelenz der Forderung des Rates der Stadt Mönchengladbach an (Ratsbeschluss vom 21.05.2014).

e)     Mit der anstehenden Leitentscheidung ist auch dafür Sorge zu tragen, dass alle damit zusammenhängenden Auswirkungen auf die Infrastruktur, wie Tagebaurandstraße, Entwicklung des Konzeptes für die Tagebaurandgestaltung und Flächennutzungen zeitgleich mit entschieden werden und frühzeitig – bestenfalls sofort – mit der Umsetzung begonnen wird, so dass diesbezüglich für die betroffenen Randorte später nicht nochmals Veränderungen anstehen.

 

  1. Der Braunkohleausschuss bei der Stadt Erkelenz wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Beratungen und der Beschlussfassungen zu den oben aufgeführten Themenbereichen zu bilden. Den Fraktionen ist es freigestellt, welche konkreten Fraktionsmitglieder sie evtl. wechselnd themenbezogen (max. drei Teilnehmer je Fraktion) für die Arbeitsgruppe benennen. Dazu nehmen grundsätzlich mindestens ein Vertreter des Verwaltungsvorstandes der Stadt sowie evtl. die betroffenen Fachamtsleiter, Referenten oder Koordinatoren aus der Verwaltung an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teil. Dazu sind dann jeweils unter Berücksichtigung der bestehenden Gremienstrukturen bzw. Vertretungen der Dorfgemeinschaften je nach Thema Vertreter der Bürgerbeiräte, aus den Bezirksausschüssen und den Dorfgemeinschaften einzuladen.

Dem Rat ist dann über den Braunkohleausschuss regelmäßig über die Treffen der Arbeitsgruppe zu berichten.“


Finanzielle Auswirkungen:

Erhöhte Personalaufwendungen und Planungssaufwand etc. derzeit nicht konkret einschätzbar.


Anlagen:

Nr. 1: Erklärung „Es gilt das gesprochene Wort“ von Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft vom 09. April 2014

Nr. 2: Schreiben an die Frau Regierungspräsidentin und den Chef der Staatskanzlei vom 24.04.2014

Nr. 3: Antwortschreiben der Bezirksregierung Köln vom 16. Mai 2014

Nr. 4: Antwortschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 20. Mai 2014

Nr. 5: Schreiben an den Herrn Minister Remmel, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 09.09.2013

Nr. 6: Schreiben an den Herrn Minister Remmel, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 31.03.2014

Nr. 7: Antwortschreiben des Herrn Minister Remmel, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW 05.05.2014

Nr. 8: Einladung der IG „Perspektive für Holzweiler“ vom 27.06.2014

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1 (8865 KB)      
Anlage 2 2 Anlage2 (4735 KB)      
Anlage 3 3 Anlage3 (666 KB)      
Anlage 4 4 Anlage4 (567 KB)      
Anlage 5 5 Anlage5 (895 KB)      
Anlage 6 6 Anlage6 (2390 KB)      
Anlage 7 7 Anlage7 (3200 KB)      
Anlage 8 8 Anlage8 (930 KB)