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Tatbestand: Anlass der 21. Änderung des mit Bekanntmachung vom 01.09.2001 rechtskräftigen Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung des Braunkohlenplanes Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath durch den Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln. Der Braunkohlenausschuss hat in seiner Sitzung am 28.04.2014 beschlossen, dass die Planung für die Umsiedlung von Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich sowie Berverath in einem gemeinsamen Braunkohlenplanverfahren weitergeführt wird. In seiner Sitzung am 28.04.2014 hat der Braunkohlenausschuss die Erarbeitung des Braunkohlenplans Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath – auf der Grundlage des Planvorentwurfs / Stand Februar 2014 beschlossen. Der Braunkohlenplan wird derzeit durch die Bezirksplanungsbehörde erarbeitet, der Entwurf des Braunkohlenplans lag in der Zeit vom 14.05.2014 bis 13.08.2014 zur Einsichtnahme aus. Die Beschlussfassung über die Aufstellung des Braunkohlenplanes ist gemäß Terminplanung der Bezirksregierung im Mai 2015 vorgesehen, die anschließende Genehmigung n. § 29 Abs. 1 LPIG durch die Landesplanungsbehörde soll voraussichtlich im 3. Quartal 2015 erfolgen.
Der Braunkohlenplan Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath, Entwurf April 2014, legt in Kapitel 2 Umsiedlung, Ziel 1 fest, „Zur Minimierung der im Interesse der Energieversorgung erforderlichen Eingriffe des Braunkohlentagebaus in die Lebensverhältnisse der Betroffenen ist die Bauleitplanung auf eine größtmögliche Geschlossenheit der Umsiedlungsmaßnahmen der Orte Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath (gemeinsame Umsiedlung) auszurichten. Die gemeinsame Umsiedlung der Bevölkerung sowie der wohnverträglichen landwirtschaftlichen Hofstellen und der gewerblichen Betriebe ist im Interesse einer geordneten Siedlungsentwicklung auf der zeichnerisch festgelegten Umsiedlungsfläche (Umsiedlungsstandort) durchzuführen“.
In Kapitel 2 Umsiedlung, Ziel 2, legt der Braunkohlenplan, Entwurf April 2014, fest, „Der Zeitraum für die Umsiedlung von Keyenberg, Kuckum inkl. Kuckumer Mühle, Unter-/Oberwestrich inkl. Westricher Mühle, sowie Berverath beginnt ab ca. Ende 2016 (Umsiedlungsbeginn) (wird als Stichtag im weiteren Verfahren konkretisiert) und ist dem Abbaufortschritt folgend für Keyenberg 2023, für Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und die Westricher Mühle 2027 und für die Kuckumer Mühle und Berverath 2028 abzuschließen (Umsiedlungszeitraum). Es ist bauleitplanerisch zu sichern, dass zu Umsiedlungsbeginn die ersten bebaubaren Grundstücke zur Verfügung stehen“.
In Kapitel 2 Umsiedlung, Ziel 3, legt der Braunkohlenplan, Entwurf April 2014, fest, „Für die Umsiedlung der Bevölkerung d. h. Eigentümer und Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte sowie wohnverträgliche landwirtschaftliche Hofstellen und gewerbliche Betriebe von Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Westricher Mühle sowie Kuckumer Mühle und Berverath ist in Zuordnung zum Allgemeinen Siedlungsbereich Erkelenz, nördlich des Ortsteiles Borschemich-neu eine Fläche von 56,7 ha zuzüglich der Flächen für die Anbindungen des Standortes an das regionale Straßennetz bereitzustellen (Umsiedlungsstandort Erkelenz-Nord). Innerhalb dieser Gesamtfläche, die zeichnerisch festgelegt ist, sind die durch die Bauleitplanung die in der Erläuterung genannten Nutzungen unter Orientierung an den dort genannten Größenordnungen zu ermöglichen“.
Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB, § 35 LPIG). Unter Maßgabe der o.g. Ziele des Braunkohlenplanes, Ausrichtung auf eine größtmögliche Geschlossenheit der Umsiedlungsmaßnahmen, die genannten Nutzungen in der Umsiedlungsfläche zu ermöglichen, Sicherung erster bebaubarer Grundstücke zu Umsiedlungsbeginn, hat die Aufstellung der Bauleitpläne, Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan, zu erfolgen.
Ziel und Zweck der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsiedlung der Orte Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath mit der Neuausweisung von Bauflächen und sonstigen für die Umsiedlung erforderlichen Flächen. Im Flächennutzungsplan sind auf bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellten Flächen von insgesamt 56,7 ha, zuzüglich der Flächen für verkehrliche Anbindungen des Standortes, gemäß den Zielen des Braunkohlenplanes u. a. die erforderlichen Bauflächen für Wohnen, Gewerbe, landwirtschaftliche Betriebe, Gemeinbedarf sowie Grünflächen und Flächen für örtliche Hauptverkehrszüge darzustellen.
Der Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (s. Anlage 1 der Beschlussvorlage) entspricht der im Braunkohlenplan, Entwurf April 2014, zeichnerisch festgelegten Umsiedlungsfläche und Flächen für die Anbindungen des Standortes an das regionale Straßennetz (s. Anlage 2 der Beschlussvorlage).
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath) werden planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“ geschaffen. Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt gemäß § 8 Abs.3 BauGB im Parallelverfahren.
Der Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt. In der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden. Die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen sowie der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
Neben den gesetzlich normierten Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit soll auch unter dem Aspekt der Sozialverträglichkeit der Umsiedlung der Bürgermitwirkung in den nachfolgenden Verfahrens- und Bearbeitungsschritten der Bauleitplanung in bedarfsgerechter Informations- und Mitwirkungsform breiten Raum eingeräumt werden. Die Planungsschritte in der Bauleitplanung sind eingebunden in einen moderierten Planungsprozess der Umsiedlung. Auch über eine intensive Mitwirkung der Umsiedler an der Gestaltung des Umsiedlungsortes, der Durchführung und Moderation von öffentlichen Foren, Ortskonferenzen, Planungswerkstätten und Arbeitssitzungen mit dem Bürgerbeirat und Bürgern, soll das Gelingen der Umsiedlung ermöglicht werden.
Aspekte Stadtmarketing/ Lokale Agenda 21
Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat) : „1.Die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt 2.Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt. 3.Über den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Er- kelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Er- kelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unter- richten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“
Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Nr. 1:Übersicht über den Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte Nr. 2:Bezirksregierung Köln, Braunkohlenplan Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath – Entwurf – Zeichnerische Darstellung, April 2014
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