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Vorlage - A 20/298/2014  

 
 
Betreff: Leistungen nach § 4 AsylbLG - Krankenhilfe u. a. (Produktsachkonten 050303.533940/-733940)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
18.09.2014 
2. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.09.2014 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Bereits beim vorherigen Tagesordnungspunkt wurde die Entwicklung bei den Asylbewerberzahlen  dargestellt. Hierauf wird verwiesen. Diese Entwicklung wirkt sich nicht nur auf den laufenden Bedarf aus, sondern auch auf Aufwendungen bei der Krankenhilfe und ähnlichen Einmalleistungen.

 

Bei der Krankenhilfe begründet sich der Mehraufwand nicht allein in der extrem angestiegenen Zahl der Asylbewerber, sondern begründet sich in erster Linie mit schweren Erkrankungen in zwei Fällen. Dadurch werden voraussichtlich Mehraufwendungen/-auszahlungen von ca. 213.000 €, bei einem Haushaltsansatz von 60.000 €, entstehen.

 

Mit zusätzlichen Landeserstattungen ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht zu rechnen. Diese Vorgehensweise wird insbesondere auch vom Städte – und Gemeindebund NRW kritisiert, der fordert, dass zumindest für Einzelfälle, in denen hohe Krankheitskosten entstehen, unabhängig von den Pauschalen, eine eigenständige Kostenerstattung erfolgen sollte. So werden z.B. in anderen Bundesländern die Kosten für die gesundheitliche Betreuung und Versorgung von  Flüchtlingen komplett vom Land übernommen, soweit sie einen Betrag von 10.226 € je Person und Kalenderjahr übersteigen. Dieser Forderung des Städte- und Gemeindebundes ist nichts hinzuzuführen - hilft aber beim aktuellen Mehraufwand nicht weiter!

 

Aufgrund der Erheblichkeit der vorzunehmenden Mehraufwendungen/ Mehrauszahlungen sieht die Gemeindeordnung NRW im § 83 Abs. 2 vor, dass diese nur geleistet werden dürfen, soweit der Rat diesen zustimmt. Finanziert werden kann der Mehraufwand in Höhe von 213.000 € durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei den Produktsachkonten 050303.533911/-733911 (HzL gem. § 2 AsylbLG) von 40.000 € und durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei den Produktsachkonten 060400.448200/-648200 (Erstattungen von Gemeinden) von 173.000 €.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1.

Den erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen von

213.000 € bei den Produktsachkonten 050303.533940/-733940

– Leistungen nach § 4 AsylbLG – wird zugestimmt.

 

2.

Die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen erfolgt durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei den Produktsachkonten 050303.533911/-733911 - HzL gem. § 2 AsylbLG - von 40.000,00 € sowie Mehrerträge/-einzahlungen bei den Produktsachkonten 060400.448200/-648200 - Erstattung von Gemeinden - in Höhe von 173.000 €.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Beschlussentwurf.