Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Für den vorgenannten Zeitraum liegen keine Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungser-mächtigungen gem. § 83 (1) GO NRW und § 85 (1) GO NRW vor, die eine Kenntnisgabe erfordern.
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