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Auszug - Leitentscheidung der Landesregierung zur Änderung der Tagebaugrenzen; Grundsatzbeschluss der Stadt Erkelenz  

 
 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 3
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 24.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
/008/2014 Leitentscheidung der Landesregierung zur Änderung der Tagebaugrenzen;
Grundsatzbeschluss der Stadt Erkelenz
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Bürgermeister   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Jansen teilt mit, dass in der INFO-Runde ausführliche Diskussionen in dieser Angelegenheit stattgefunden hätten und erläutert den Grundsatzbeschluss der Stadt Erkelenz.

 

Fraktionsvorsitzender Rogowsky bittet, im Beschlussentwurf 1 e) den Satz „sowie alle nötigen Maßnahmen zur Vermeidung von Lärm und Staub“ wie folgt einzuarbeiten:

 

e)Mit der anstehenden Leitentscheidung ist auch dafür Sorge zu tragen, dass alle damit zusammenhängenden Auswirkungen auf die Infrastruktur, wie Tagebaurandstraße, Entwicklung des Konzeptes für die Tagebaurandgestaltung und Flächennutzungen sowie alle nötigen Maßnahmen zur Vermeidung von Lärm und Staub zeitgleich mit entschieden werden und frühzeitig – bestenfalls sofort – mit der Umsetzung begonnen wird, so dass diesbezüglich für die betroffenen Randorte später nicht nochmals Veränderungen anstehen.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs verliest eine Erweiterung des Grundsatzbeschlusses der Stadt Erkelenz in Bezug auf Klimaschutzsiedlung, welche nach seiner Aussage aus 18 Sätzen bestehe und bittet, diese einzubringen.

 

Bürgermeister Jansen weist darauf hin, dass diese Aspekte im Vorfeld mit den Bürgerbeiräten besprochen worden seien.

 

Fraktionsvorsitzender Merkens teilt mit, dass man diese Anregungen für eine der nächsten Sitzungen des Rates vorhalten solle.

 

Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs erklärt, dass man die Umsetzungen, in Anbetracht des zukünftigen Bebauungsplanes, nicht hinauszögern solle.

 

Bürgermeister Jansen gibt zu bedenken, dass noch ein intensiver, mündlicher Austausch erfolgen müsse.

 

Technischer Beigeordneter Lurweg erklärt, eine Arbeitsgruppe für energetisches Bauen, die Informationen zum energieeffizienten und zukunftsweisenden Hausbau geben würde, sei vorhanden. Klimaschutzsiedlung sei nicht gleich Klimaschutzsiedlung.

 

Der Antrag wird von stv. Fraktionsvorsitzenden Dederichs zurückgezogen.

 

Bürgermeister Jansen lässt über den folgenden Beschlussentwurf mit der Ergänzung des Fraktionsvorsitzenden Rogowsky abstimmen:


Ergänzter Beschluss:

(Ergänzung fett und kursiv gedruckt)

„1.Erstellung eines Schreibens an die Ministerpräsidentin mit folgenden Inhalten:

a)     Seitens der Stadt Erkelenz wird die Entscheidung der Landesregierung begrüßt, durch eine Leitentscheidung ein eindeutiges politisches Signal zur Rettung der Ortschaft Holzweiler sowie des Hauerhofes auf Erkelenzer Stadtgebiet zu setzen und das Angebot der Einbeziehung der Betroffenen vor Ort wird dankend angenommen.

b)     Bei den anstehenden Entscheidungen auf Landesebene sind insbesondere die Belange der vor Ort unmittelbar mit dem Tagebau konfrontierten Menschen zuvorderst zu beachten. Nach umfassender Diskussion unter Einbeziehung der Vertreter aus der Ortschaft Holzweiler haben sich die nachstehenden Punkte als Mindestforderungen ein Leben im Ort, ohne weitere Einschränkung der Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Lebens, herauskristallisiert. 

c)     Der Bandsammelpunkt ist bereits in der jetzigen Lage der größte Verursacher von Lärm, Staub und auch Lichtbelastung für die Nachbarschaft auch in weiterer Entfernung. Daher ist ein weiteres Heranrücken des Bandsammelpunktes, wie dies die bisherigen Planungen vorsehen, unter keinen Umständen akzeptabel.

d)     Es wurde erkannt, dass die Landesregierung auch gegenüber dem Tagebauunternehmen sowie den dortigen Beschäftigten in der Pflicht zu verlässlichen, praktikablen sowie die Tragsicherheit einer Tagebaukante garantierenden Lösungen steht und daher bisher weder eine Zeitdauer für den Abbau von Braunkohle noch eine klare Linienführung für diese Tagebaukante aktuell vornehmen kann. Mit Blick auf die Schutzbedürfnisse der in den Tagebaurandorten wohnenden Menschen sowie die Gewährleistung einer angemessenen Chance zum Werterhalt der Immobilien wird ein Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung – einschließlich der zu den Orten gehörenden Höfen von 500 m eingefordert. Insofern schließt sich die Stadt Erkelenz der Forderung des Rates der Stadt Mönchengladbach an (Ratsbeschluss vom 21.05.2014).

e)     Mit der anstehenden Leitentscheidung ist auch dafür Sorge zu tragen, dass alle damit zusammenhängenden Auswirkungen auf die Infrastruktur, wie Tagebaurandstraße, Entwicklung des Konzeptes für die Tagebaurandgestaltung und Flächennutzungen sowie alle nötigen Maßnahmen zur Vermeidung von Lärm und Staub zeitgleich mit entschieden werden und frühzeitig – bestenfalls sofort – mit der Umsetzung begonnen wird, so dass diesbezüglich für die betroffenen Randorte später nicht nochmals Veränderungen anstehen.

 

  1. Der Braunkohleausschuss bei der Stadt Erkelenz wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Beratungen und der Beschlussfassungen zu den oben aufgeführten Themenbereichen zu bilden. Den Fraktionen ist es freigestellt, welche konkreten Fraktionsmitglieder sie evtl. wechselnd themenbezogen (max. drei Teilnehmer je Fraktion) für die Arbeitsgruppe benennen. Dazu nehmen grundsätzlich mindestens ein Vertreter des Verwaltungsvorstandes der Stadt sowie evtl. die betroffenen Fachamtsleiter, Referenten oder Koordinatoren aus der Verwaltung an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teil. Dazu sind dann jeweils unter Berücksichtigung der bestehenden Gremienstrukturen bzw. Vertretungen der Dorfgemeinschaften je nach Thema Vertreter der Bürgerbeiräte, aus den Bezirksausschüssen und den Dorfgemeinschaften einzuladen. Dem Rat ist dann über den Braunkohleausschuss regelmäßig über die Treffen der Arbeitsgruppe zu berichten.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig