Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Stadt Erkelenz wurde gemäß § 28 Abs. 1 LPIG von der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 07.05.2014 zur Mitwirkung an der Erarbeitung des Braunkohleplanes Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath aufgefordert.
Grundlage sind folgende Unterlagen:
Die Stellungnahme der Stadt Erkelenz orientiert sich im wesentlichem an der inhaltlichen Gliederung und den Zielen des Braunkohlenplan-Entwurfes Umsiedlung.
Am 25.09.2013 hat der Rat der Stadt Erkelenz, den Empfehlungen des Bürgerbeirats folgend, die Abgrenzung der Fläche für die gemeinsame Umsiedlung für die weitere Planung beschlossen.
In Zusammenhang mit der Stellungnahme der Stadt Erkelenz wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bezüglich der Sicherheitsleistungen für Rekultivierungen und mögliche Bergschäden gestellt (siehe Anlage 2). Dieser Aspekt wurde im Hinblick auf Umsiedlung in die Stellungnahme unter dem Kapitel 1 „Energiewirtschaftliche und energiepolitische Rahmenbedingungen“ eingearbeitet.
Mit der Übersendung der Stellungnahme der Stadt Erkelenz soll zugleich auf die bereits anlässlich der Sitzung des Braunkohlenausschusses bei der Bezirksregierung Köln am 28.04.2014 abgegebenen Stellungnahmen hingewiesen werden, sowie auf die aus dem Erkelenzer Raum im Rahmen des Auslegungsverfahrens bei der Bezirksregierung eingegangenen Stellungnahmen, die von Seiten der Stadt Erkelenz ebenfalls bekräftigt werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat): „Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt die Stellungnahme zum Braunkohlenplan-Entwurf Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath.“
Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Nr. 1: Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Braunkohlenplanentwurf Nr. 2: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Sicherheits- leistungen für Rekultivierungen und mögliche Bergschäden
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||