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Vorlage - A 61/289/2014  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Entwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Braunkohlenausschuss Vorberatung
11.09.2014 
1. Sitzung des Braunkohlenausschusses geändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
16.09.2014 
2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
18.09.2014 
2. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.09.2014 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage - Übersicht BBP Nr. XXII  

Tatbestand:

Anlass des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan ist die Aufstellung des Braunkohlenplanes Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath durch den Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln.

Der Braunkohlenausschuss hat in seiner Sitzung am 28.04.2014 beschlossen, dass die Planung für die Umsiedlung von Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich sowie Berverath in einem gemeinsamen Braunkohlenplanverfahren weitergeführt wird. In seiner Sitzung am 28.04.2014 hat der Braunkohlenausschuss die Erarbeitung des Braunkohlenplans Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath – auf der Grundlage des  Planvorentwurfs / Stand Februar 2014 beschlossen.

Der Braunkohlenplan wird derzeit durch die Bezirksplanungsbehörde erarbeitet, der Entwurf des Braunkohlenplans lag in der Zeit vom 14.05.2014 bis 13.08.2014 zur Einsichtnahme aus.

Die Beschlussfassung über die Aufstellung des Braunkohlenplanes ist gemäß Terminplanung der Bezirksregierung im Mai 2015 vorgesehen, die anschließende Genehmigung n. § 29 Abs. 1 LPIG durch die Landesplanungsbehörde soll voraussichtlich im 3. Quartal 2015 erfolgen.

 

Der Braunkohlenplan Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath, Entwurf April 2014, legt in Kapitel 2 Umsiedlung, Ziel 1 fest, „Zur Minimierung der im Interesse der Energieversorgung erforderlichen Eingriffe des Braunkohlentagebaus in die Lebensverhältnisse der Betroffenen ist die Bauleitplanung auf eine größtmögliche Geschlossenheit der Umsiedlungsmaßnahmen der Orte Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath (gemeinsame Umsiedlung) auszurichten. Die gemeinsame Umsiedlung der Bevölkerung sowie der wohnverträglichen landwirtschaftlichen Hofstellen und der gewerblichen Betriebe ist im Interesse einer geordneten Siedlungsentwicklung auf der zeichnerisch festgelegten Umsiedlungsfläche (Umsiedlungsstandort) durchzuführen“.

 

In Kapitel 2 Umsiedlung, Ziel 2, legt der Braunkohlenplan, Entwurf April 2014, fest, „Der Zeitraum für die Umsiedlung von Keyenberg, Kuckum inkl. Kuckumer Mühle, Unter-/Oberwestrich inkl. Westricher Mühle, sowie Berverath beginnt ab ca. Ende 2016 (Umsiedlungsbeginn) (wird als Stichtag im weiteren Verfahren konkretisiert) und ist dem Abbaufortschritt folgend für Keyenberg 2023, für Kuckum, Unterwestrich, Oberwestrich und die Westricher Mühle 2027 und für die Kuckumer Mühle und Berverath 2028 abzuschließen (Umsiedlungszeitraum). Es ist bauleitplanerisch zu sichern, dass zu Umsiedlungsbeginn die ersten bebaubaren Grundstücke zur Verfügung stehen“.

 

In Kapitel 2 Umsiedlung, Ziel 3, legt der Braunkohlenplan, Entwurf April 2014, fest, „Für die Umsiedlung der Bevölkerung d. h. Eigentümer und Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte sowie wohnverträgliche landwirtschaftliche Hofstellen und gewerbliche Betriebe von Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Westricher Mühle sowie Kuckumer Mühle und Berverath ist in Zuordnung zum Allgemeinen Siedlungsbereich Erkelenz, nördlich des Ortsteiles Borschemich-neu eine Fläche von 56,7 ha zuzüglich der Flächen für die Anbindungen des Standortes an das regionale Straßennetz bereitzustellen (Umsiedlungsstandort Erkelenz-Nord). Innerhalb dieser Gesamtfläche, die zeichnerisch festgelegt ist, sind die durch die Bauleitplanung die in der Erläuterung genannten Nutzungen unter Orientierung an den dort genannten Größenordnungen zu ermöglichen“.

 

Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB, § 35 LPIG). Unter Maßgabe der o.g. Ziele des Braunkohlenplanes, Ausrichtung auf eine größtmögliche Geschlossenheit der Umsiedlungsmaßnahmen, die genannten Nutzungen in der Umsiedlungsfläche zu ermöglichen, Sicherung erster bebaubarer Grundstücke zu Umsiedlungsbeginn, hat die Aufstellung der Bauleitpläne, Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan, zu erfolgen.

 

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsiedlung der Orte Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath. Mit dem Bebauungsplan werden die landesplanerischen Vorgaben hinsichtlich Nutzungsspektrum und Flächenvorgaben konkretisiert.

Im Bebauungsplan sind auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen von insgesamt 56,7 ha, zuzüglich der Flächen für verkehrliche Anbindungen des Standortes, gemäß den Zielen des Braunkohlenplanes u. a. die erforderlichen Baugebiete für Wohnen, Gewerbe, landwirtschaftliche Betriebe, Gemeinbedarf sowie Grünflächen und Flächen für örtliche Hauptverkehrszüge festzusetzen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“ (s. Anlage Beschlussvorlage) entspricht der im Braunkohlenplan, Entwurf April 2014, zeichnerisch festgelegten Umsiedlungsfläche und Flächen für die Anbindungen des Standortes an das regionale Straßennetz.

 

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Mit der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath) werden planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“ geschaffen.

Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt gemäß § 8 Abs.3 BauGB im Parallelverfahren.

 

Der städtebauliche Entwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung vorgestellt.

 

In der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“ sowie der Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden. Die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen sowie der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

 

Neben den gesetzlich normierten Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit soll auch unter dem Aspekt der Sozialverträglichkeit der Umsiedlung der Bürgermitwirkung in den nachfolgenden Verfahrens- und Bearbeitungsschritten der Bauleitplanung in bedarfsgerechter Informations- und Mitwirkungsform breiten Raum eingeräumt werden. Die Planungsschritte in der Bauleitplanung sind eingebunden in einen moderierten Planungsprozess der Umsiedlung. Auch über eine intensive Mitwirkung der Umsiedler an der Gestaltung des Umsiedlungsortes, der Durchführung und Moderation von öffentlichen Foren, Ortskonferenzen, Planungswerkstätten und Arbeitssitzungen mit dem Bürgerbeirat und Bürgern, soll das Gelingen der Umsiedlung ermöglicht werden.

 

In den bisherigen Verfahren zur Planung des Umsiedlungsstandortes hat sich am 25.11.2012 die Mehrheit der Umsiedler in einer von der Bezirksregierung durchgeführten geheimen Wahl nach eingehenden Untersuchungen und ausführlicher Diskussion von städtebaulichen Testentwürfen für eine gemeinsame Umsiedlung in den Suchraum Erkelenz-Nord, östlich der B57 und nördlich anschließend an Borschemich (neu) entschieden.

Im Jahr 2013 wurden für diesen Suchraum im Rahmen eines moderierten Planungsverfahrens verschiedene städtebauliche Konzepte unter intensiver Mitwirkung der Umsiedler in öffentlichen Forumsveranstaltungen und mit dem Bürgerbeirat entwickelt.

Nach öffentlicher Diskussion und Durchführung einer Befragung zu zwei Varianten hat der Bürgerbeirat am 12.09.2013 die Variante 1: „Zwei Teile-Eine Mitte“ als Grundlage für die weitere Planung beschlossen und dem Rat empfohlen, die entsprechende Gebietsabgrenzung im Rahmen der Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf des Braunkohlenplans bei der Bezirksregierung zu beantragen.

Am 25.09.2013 hat der Rat der Stadt Erkelenz, den Empfehlungen des Bürgerbeirates folgend, dieses Planungskonzept als Grundlage für die weitere Planung beschlossen und die entsprechende Abgrenzung des Plangebietes in die Stellungnahme zum Braunkohlenplan aufgenommen mit der Maßgabe, den Umsiedlungsstandort in dieser Form festzulegen (s. Anlage 1 zur Beschlussvorlage).

 

Auf dem Forum vom 30.06.2014 wurde nach Diskussion in Öffentlichkeit und Beirat über die Platzierung der Altorte im Umsiedlungsstandort entschieden. Die zur Wahl gestellte Variante wurde mit einem deutlichen Abstimmungsergebnis angenommen.

Es ist vorgesehen, auf dieser Grundlage im September-Oktober 2014 Ortskonferenzen zur individuellen, baugestalterischen Gestaltung der Neuorte mit den Umsiedlern der jeweiligen Orte durchzuführen.

Parallel dazu sind die notwendigen Fachplanungen und Untersuchungen in Auftrag gegeben und in Bearbeitung mit dem Ziel, den städtebaulichen Entwurf aus fachlicher Sicht zu begleiten und den Bebauungsplan als Rechtsplanentwurf vorzubereiten.

 

 

Aspekte Stadtmarketing/ Lokale Agenda 21

 

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere  auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

 


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat):

„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum-              Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

 2.Dem in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurf (Gestaltungsplan Stand August 2014) wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

 4.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1. Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Realisierung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erschließung wird durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und RWE Power sichergestellt.


Anlage:

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz Mitte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage - Übersicht BBP Nr. XXII (375 KB)