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Vorlage - A 20/297/2014  

 
 
Betreff: Leistungen nach §§ 3, 5 und 6 AsylbLG (Produktsachkonten 050303.533930/-733930)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
18.09.2014 
2. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.09.2014 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Seit Ende des Jahres 2012 ist die Anzahl der aufgenommenen Asylbewerber stark angestiegen. Betrug die Anzahl der berechtigten Personen 2013 erst 84, so beziehen  derzeit bereits 119 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Aufgrund der bundesweit aktuellen Flüchtlingsaufnahmen  werden weitere 20 – 30 Personen bis zum Ende des Jahres 2014 in Erkelenz erwartet. 

 

Bei der Ermittlung der Haushaltsansätze für 2014 im Juli 2013 waren seinerzeit erst 42 Personen zugewiesen. Trotz einer eingeplanten Steigerung für 2014 hatte sich bereits bis Ende 2013 die Anzahl an Personen gegenüber Juli 2013 verdoppelt. Die Anzahl der aufgenommenen Personen hat sich in 2014 noch einmal kontinuierlich erhöht. Diese überproportionalen Steigerungen konnte so nicht in den Ansätzen für 2014 einkalkuliert werden.

 

Demgegenüber ist die bestehende Finanzierungsregelung des Landes weit hinter der tatsächlichen Fallzahlen- und Aufwandsentwicklung zurückgeblieben. Grundlage für die pauschalierte Landeserstattung ist die jeweilige Anzahl der Flüchtlinge zum 01. Januar eines Jahres, wobei geduldete Personen nicht angerechnet werden. Trotz der dramatischen Steigerungsraten hält das Land am Anpassungsmodus fest, so dass die gestiegenen Steigerungsraten frühestens erst mit einem Jahr Verspätung zu einer Budgetanpassung führen.

 

Vor diesen Hintergründen hat das Fachamt bis zum Jahresende 2014 Aufwendungen nach §§ 3, 5 und 6 AsylbLG in Höhe von insgesamt 542.000 € errechnet. Gegenüber der Haushaltsplanung bedeutet dies einen Mehraufwand von insgesamt 272.000 €. An pauschalisierten Landeserstattungen, die u. a. auch die

Leistungen bei Krankheitsfällen mit abdecken, sind lediglich Mehrerträge von  75.914,00 € bis zum Jahresende zu verzeichnen. Mit weiteren Landeserstattungen ist trotz der extrem gestiegenen Asylbewerberzahlen nach aktuellem Kenntnisstand nicht zu rechnen.

 

Aufgrund der Erheblichkeit der vorzunehmenden Mehraufwendungen/ Mehrauszahlungen sieht die Gemeindeordnung NRW im § 83 Abs. 2 vor, dass diese nur geleistet werden dürfen, soweit der Rat diesen zustimmt. Finanziert werden kann der Mehraufwand in Höhe von 272.000 € durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei den Produktsachkonten 050303.448100/-648100 (Erstattungen vom Land) von 75.914 € und durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei den Produktsachkonten 060400.448200/-648200 (Erstattungen von Gemeinden) von 196.086 €.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1.

Den erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen von

272.000 € bei den Produktsachkonten 050303.533930/-733930

– Leistungen nach §§ 3, 5 und 6 AsylbLG – wird zugestimmt.

 

2.

Die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen erfolgt durch Mehrerträge/

-einzahlungen bei den Produktsachkonten 050303.448100/-648100 - Erstattungen vom Land - in Höhe von 75.914 € und 060400.448200/-648200 - Erstattung von Gemeinden - in Höhe von 196.086  €.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Mehraufwendungen/-auszahlungen von 272.000,00 €.